Staffel 1, Folge 1–3

Staffel 1 von „Das soll Recht sein?“ startete am 12.11.2018 im NDR.
  • Staffel 1, Folge 1
    Eine grundlose Beschuldigung kann ein ganzes Leben zerstören. Ingo Zamperoni diskutiert mit vier norddeutschen Schöffen einen spektakulären Prozess mit überraschenden Wendungen. Im Sommer 2001 beschuldigt die Nachbarstochter den 38-jährigen Ralf Witte, sie mehrfach vergewaltigt zu haben. Witte wird verhaftet und zwei Jahre später in einem spektakulären Prozess zu zwölf Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Obwohl Witte die Vorwürfe abstreitet und Alibis für die angeblichen Tatzeiten vorlegen kann, glaubt das Gericht der 15-Jährigen. In einem Wiederaufnahmeverfahren gelingt es dem Hamburger Anwalt Johann Schwenn, die Unschuld seines Mandanten zu beweisen. Welche Rolle spielen die Gutachter? Wie wirkt sich das laute Auftreten des Angeklagten vor Gericht aus? Und kann man nach einem solchen Erlebnis wieder zurück in den Alltag finden? (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 12.11.2018NDR
  • Staffel 1, Folge 2
    Warum kann ein Mörder überführt und trotzdem nicht verurteilt werden? Ingo Zamperoni diskutiert mit vier norddeutschen Schöffen einen spektakulären Prozess mit überraschenden Wendungen. November 1981, in einem Waldstück bei Celle, Niedersachsen: Die 17-jährige Schülerin Frederike von Möhlmann wird tot aufgefunden. Vergewaltigt, erstochen, mit durchtrennter Kehle. Die Polizei kann den Mörder schnell finden. Und dennoch ist der Täter auf freiem Fuß. Auch ein eindeutiger DNA-Beweis Jahre später ändert nichts. Wie kann das sein? Über Jahrzehnte kämpft Frederikes Vater, Hans von Möhlmann, für Gerechtigkeit. Ein Grundpfeiler der Rechtsstaatlichkeit schützt den Täter: Wer freigesprochen wurde, darf für dieselbe Tat nicht noch einmal vor Gericht gestellt werden. Warum ist dieser Grundsatz so wichtig? Und weshalb kann der Vater der Ermordeten trotzdem noch auf Gerechtigkeit hoffen? (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereDi 13.11.2018NDR
  • Staffel 1, Folge 3
    Darf man seinen Peiniger ermorden und dennoch straffrei bleiben? Ingo Zamperoni diskutiert mit vier norddeutschen Schöffen einen spektakulären Prozess mit überraschenden Wendungen. Ein Mann quält seine Frau jahrelang aufs Übelste. Er schlägt sie mehrere Male krankenhausreif, behandelt sie zu Hause wie eine Sklavin. Nach einem 15 Jahre währenden Martyrium erschießt die Gepeinigte ihren Mann. Das Gericht verurteilt sie wegen heimtückischen Mordes. Es erkennt die dramatischen Umstände der Tat als mildernd an und verhängt eine Haftstrafe von neun Jahren statt lebenslänglich. Der Bundesgerichtshof kassiert das Urteil. Er verweist auf den sogenannten „entschuldigenden Notstand“. Wer keine andere Möglichkeit sieht, sich oder das Leben seiner Liebsten wie in diesem Fall durch einen Mord zu schützen, der geht straffrei aus. Ist Mord also nicht gleich Mord? (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMi 14.11.2018NDR

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