Staffel 2, Folge 1–3

Staffel 2 von „Das soll Recht sein?“ startete am 21.10.2019 im NDR.
  • Staffel 2, Folge 1
    Ein Moderator und vier Schöffen im Gespräch über Gerichtsprozesse und Urteile, die die Frage nach Recht oder Gerechtigkeit aufwerfen. In drei neuen Folgen des TV-Formats „Das soll Recht sein?“ werden spektakuläre Strafrechtsfälle nacherzählt. In dieser Folge geht es um die Frage: Sind Raser Mörder? Immer wieder verursachen Raser auf deutschen Straßen schwere Unfälle, mit oft tödlichem Ausgang. Bis vor einigen Jahren wurden die Täter meist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt, Höchststrafe fünf Jahre Haft. Kürzlich aber wurden Raser erstmals wegen Mordes verurteilt. Ist das rechtens? Ingo Zamperoni rollt im Gespräch mit vier Schöffen zwei spektakuläre Fälle auf, die Rechtsgeschichte geschrieben haben.
    In Bremen rast der Motorradfahrer Alperen T. im Juni 2016 mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Innenstadt und kollidiert mit einem Rentner. Der 75-Jährige erliegt noch im Rettungswagen seinen Verletzungen. Alperen T. ist einer der ersten deutschen sogenannten Moto-Vlogger und im Internet ein Star der Szene. In seinem Blog „Alpi fährt“ rast der junge Mann mit bis zu 170 Km/​h durch Bremen und fordert Sportwagen zu spontanen Rennen heraus. Die Clips seiner riskanten Touren stellt „Alpi“ ins Netz und verdient damit Geld.
    Die Staatsanwaltschaft klagt den jungen Mann wegen Mordes an. Knapp ein Jahr später, im Mai 2017, kommt es in Hamburg zu einem tragischen Unfall, bei dem ein Mensch getötet und zwei weitere schwer verletzt werden. Der Crash am Ballindamm steht am Ende einer halsbrecherischen Fahrt. Der 24-jährige Ricardas D. hatte ein Taxi gestohlen und mit hochriskanten Manövern quer durch die Freie und Hansestadt versucht, der Polizei zu entkommen. Auch ihn klagt die Staatsanwaltschaft wegen Mordes an. Ingo Zamperoni und die vier Schöffen analysieren beide Fälle und diskutieren die Frage: Sind Raser Mörder? (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 21.10.2019NDR
  • Staffel 2, Folge 2
    An einem Herbsttag 2013 wird die 14-jährige Anna aus Langenhagen bei Hannover ohne jede Vorwarnung von Mitarbeitenden des Jugendamts aus dem Schulunterricht geholt. Sie kommt in ein Heim. Tiefpunkt eines Streits, den ihre Eltern über Jahre geführt hatten. Vater und Mutter hatten sich früh getrennt. Zuerst verliert der Vater den Kampf um das Sorgerecht und darf die Tochter nicht mehr sehen. Dann bescheinigt ein Gutachten der alleinerziehenden Mutter ein viel zu enges Verhältnis zur Tochter: ihr wird die sogenannte Gesundheitssorge entzogen und das Jugendamt holt das Kind ab. Ingo Zamperoni rollt mit vier Schöffen diesen Fall auf, in dem es vor allem eine Verliererin gab: die heute 20-jährige Anna. Anna spricht im Rückblick von „einer traumatischen Erfahrung und einer legalen Entführung“.
    Die Mutter wurde über die Fremdunterbringung ihrer Tochter erst im Nachhinein informiert, als ihre Tochter schon lange aus der Schule abgeholt worden war. Wochenlang wusste sie nicht, wo ihre Tochter sich aufhält. Insgesamt fast acht Monate wurde das Mädchen in einer Jugendeinrichtung „festgehalten“, bis das Verfassungsgericht in Karlsruhe den Beschluss des Oberlandesgerichts Celle kassierte. Wie konnte es zu einer derartigen Entscheidung eines Oberlandesgerichts kommen? Ingo Zamperoni und die vier Schöffen analysieren den Fall und diskutieren mit Blick auf das viel beschworene „Kindeswohl“ die Grenzen des Rechtssystems in Deutschland. (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereDi 22.10.2019NDR
  • Staffel 2, Folge 3
    Im September 2015 verschwindet die 23 Jahre alte Judith Thijsen spurlos. Eine Woche später findet ihr eigener Vater ihre Leiche im Loccumer Klosterwald, nackt, unter einem Holzstapel versteckt im Dickicht. Ingo Zamperoni rollt im Gespräch mit vier Schöffen den Fall auf, in dem die Polizei erst ein halbes Jahr später und nach mehreren Ermittlungspannen eine DNA-Spur auf einem Kaugummipapier ausgewertet hat, das neben der Brille des Opfers gefunden wurde. Die Spur führt zu einem verurteilten Sexualstraftäter, der in unmittelbarer Nähe im Maßregelvollzug wegen seiner Alkoholsucht behandelt wird. Trotz angeordneter Sicherungsverwahrung befand er sich zum Tatzeitpunkt auf unbegleitetem Freigang.
    Bei der Rückkehr hatte er Kratzspuren im Gesicht, die der Polizei nicht gemeldet wurden. Vor Gericht gibt er an, das Opfer nicht zu kennen und plädiert auf unschuldig. Die Richter verurteilen ihn auf der Basis von Indizien zu elfeinhalb Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung wegen Totschlags. Eindeutige Mordmerkmale seien nicht festzustellen, im Zweifel für den Angeklagten. Judiths Familie geht in Revision. Sie will derzeit eine Verurteilung wegen Mordes erreichen. Ingo Zamperoni und die vier Schöffen analysieren den Fall und diskutieren die Frage: Wie gerecht und wie riskant ist es, Mehrfachtätern unbegleiteten Freigang zu gestatten? (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereDi 29.10.2019NDR

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