Staffel 1, Folge 1–3

Staffel 1 von „Wenn Frauen morden“ startete am 12.01.2009 in Das Erste.
  • Staffel 1, Folge 1 (45 Min.)
    Die Reihe „Wenn Frauen morden“ erzählt die Geschichten von drei deutschen Frauen, die nach dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland gemordet haben. Alle drei Fälle haben zu ihrer Zeit aus verschiedenen Gründen in der (Medien-)Öffentlichkeit großes Interesse geweckt. Und immer hat diese Reaktion, der „öffentliche Aufschrei“, auch etwas über das Innenleben der Gesellschaft insgesamt reflektiert.
    Anfang der 1950er-Jahre sorgte der Fall Ruth Blaue in ganz Deutschland für Aufsehen. Seinen Ursprung hatte er im Jahr 1946, als die Infrastruktur im Nachkriegsdeutschland kaum funktionsfähig war, Menschen zwischen den einzelnen Besatzungszonen hin- und herwechselten und Kriegsgefangene aus den Lagern heimkehrten. Damals waren die Bedingungen für die Aufklärung eines Kriminalfalles besonders ungünstig. 14. November 1946, Elmshorn bei Hamburg, ein verregneter Tag. Ein junger Mann und eine Frau schieben ein Fahrrad ans Ufer eines kleinen Teichs.
    Auf dem Sattel liegt ein schweres Paket. Der Mann, Horst Buchholz (22), schultert das Paket, steigt mit ihm ins Wasser. Ruth Blaue (32), die Frau, schaut ihm zu. Der Inhalt des Pakets: die Leiche des Ehemannes der Frau, John Blaue (32). Er ist mit fünf Axthieben getötet und dann in einen Teppich eingewickelt worden. Ein paar Tage später meldet Ruth Blaue ihren Mann als vermisst. Er wäre, so berichtet sie der Polizei, in den Osten gefahren, um dort einen Lkw für sein Fuhrgeschäft abzuholen. Ein Jahr später finden badende Kinder die halb verweste Leiche mit dem gespaltenen Schädel: John Blaue.
    Es gelingt der Polizei nicht, den Toten zu identifizieren. Acht Jahre später (1954) sieht der ehemalige Leiter der Mordkommission Itzehoe die Akte „Ungeklärte Fälle“ durch. Er stößt dabei auf die Vermisstenanzeige von Ruth Blaue und beginnt zu recherchieren. Dabei stößt er auf so viele Ungereimtheiten, dass er Blaue und Buchholz verhaften lässt. Im Verhör machen die beiden immer neue, sich widersprechende Aussagen. Schnell ist klar: Die beiden sind ein Liebespaar.
    War ihnen der Ehemann im Weg? Es dauert nicht lange, bis sie die Tat zugeben. Doch wer wie und unter welchen Umständen am direkten Mord beteiligt war, das wird immer wieder anders behauptet. Am 14. November 1955 beginnt der Prozess vor dem Schwurgericht Itzehoe. Vier Tage vorher hat Buchholz sich in seiner Zelle umgebracht. Ruth Blaue ist geschockt. Von jetzt an bestreitet sie jede Beteiligung an dem Verbrechen. Aber sie hat bis zu diesem Zeitpunkt schon so oft ihre Version der Tat geändert, sodass das Gericht ihr nicht mehr glaubt.
    Dazu trägt auch das psychologische Gutachten bei, das feststellt, dass „die Angeklagte eine ungewöhnliche, in vieler Hinsicht abartige Frau ist. Ihr Temperament wechselt von der steifen Pedanterie bis zur enthusiastischen Überstiegenheit. Charakterlich ist sie ehrgeizig, ungewöhnlich geltungsstark und egozentrisch, kann sich Dinge so lange einreden, bis sie sie selber glaubt.“ Ruth Blaue wird verurteilt, 1969 nach 14 Jahren Haft freigelassen. Unheilbar an Krebs erkrankt stirbt sie am 27. Dezember 1972. (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 12.01.2009Das Erste
  • Staffel 1, Folge 2 (45 Min.)
    14. Februar 1967, Fliegerhorst Fürstenfeldbruck in der Nähe von München. Werner Müller, 28 Jahre alt, besucht einen Lehrgang beim Deutschen Wetterdienst. Seine Familie wohnt in Kempten im Allgäu. Weil sein Stubenkamerad Alois Blumoser erkältet ist, gibt Müller eine Runde Enzian-Schnaps aus, den er per Post erhalten hatte. Der verschnupfte Blumoser kippt das Getränk „ex“ runter, schreit „Das schmeckt ja wie Essig!“ und krümmt sich. Müller probiert, spuckt das Zeug aber sofort wieder aus. Die beiden laufen ins Bad, wo sich Blumoser übergeben will.
    Doch er bricht kurz vorher neben dem verzweifelten Müller im Todeskampf zusammen. Die Gerichtsmediziner stellen fest, dass er mit dem einen Glas Schnaps eine tödliche Menge Blausäure geschluckt hatte. Die Polizei ist ratlos. Sie untersucht das verdächtige Päckchen genauer, das Müller einige Tage vorher erhalten hatte: Neben dem vergifteten Schnaps lagen in der Schachtel auch eine Packung Katzenzungen und ein Zettel: „Gruß aus der Pfalz. Alleine trinken, aber mit Genuss!“ Der Poststempel führt sie zum Nachtschalter am Stuttgarter Hauptbahnhof.
    Der zuständige Postbeamte kann sich erinnern, dass eine Frau mit Sonnenbrille das Paket nachts brachte, und daran, dass ihr Arm verbunden war und sie ihn gebeten hatte, den Absender auf das Paket zu schreiben. An ihr Gesicht erinnert er sich nicht. Christel Müller, 25 Jahre alt, die Ehefrau des Paketempfängers, besucht ihren Mann zwei Tage nach dem tödlichen Giftanschlag in Fürstenfeldbruck. Sie ist völlig durcheinander.
    Die Zeitungen berichten auf den Titelseiten von dem Fall. Christel Müller wird von der Kripo verhört und kurz darauf verhaftet. Denn die Polizei hat Hinweise, dass sie ein Verhältnis zu dem 27-Jährigen Georg Weidinger pflegt, einem verheirateten Hausfreund der Familie. Eine Nachbarin hatte Buch geführt über das Privatleben der Ehefrau und Mutter. Die Beschuldigte streitet alles ab. Weidinger, ihr vermeintlicher Geliebter, war ins Visier der Polizei geraten. Denn sein Freund Franz Reisacher, der in einem Galvanikbetrieb in Kempten arbeitete, hatte in der Zeitung über den Fall gelesen.
    Und er hatte ausgesagt, dass ihn sein Kumpel vor Wochen um einen Gefallen gebeten hatte: Reisacher solle ihm Gift besorgen, weil er damit einen Marder töten wolle. Um das Gift zu transportieren, hatte Weidinger ihm zwei Enzianflaschen mitgegeben. Dieser streitet anfangs alles ab. Aber nach einer Woche gesteht er, gemeinsam mit Christel die Tat geplant und ausgeführt zu haben. Nun bricht auch Christel ihr Schweigen und gibt Details der Tat zu.
    Aber sowohl Weidinger als auch Christel Müller beteuern, dass sie niemanden töten wollten. Das ganze sollte ein „Scherzpackerl“ sein. In dem Indizienprozess, der neun Monate später stattfindet, geben die beiden Angeklagten bis zum Schluss unterschiedliche Versionen vom Tathergang ab und entschuldigen sich. Eine Tötungsabsicht streiten sie weiterhin ab. Der Staatsanwalt fordert lebenslange Haft. Aber die beiden Angeklagten werden wegen „versuchten Mordes und fahrlässiger Tötung“ zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt, was damals, Ende 1967, als milde galt. (Text: hr-fernsehen)
    Deutsche TV-PremiereMo 19.01.2009Das Erste
  • Staffel 1, Folge 3 (45 Min.)
    1983: Eine Frau mittleren Alters geht in Mönchengladbach zur Polizei und erzählt den Kriminalbeamten, sie sei gerade dabei, sich von ihrem Mann zu trennen. In dem Zusammenhang hätte die Schwiegermutter ihr gedroht, dass es ihr so ergehen könne wie deren Männern. Die sind wahrscheinlich von der Schwiegermutter vergiftet worden. Die Kriminalbeamten denken zunächst, dass die Frau nur ihre Familienstreitigkeiten mithilfe der Polizei austragen will, denn die Geschichte scheint reichlich unglaubwürdig zu sein. Allerdings ist auch die Rede von einer gefälschten Unterschrift des letzten Ehemannes der Schwiegermutter bei der Bank.
    Das lässt sich einfach nachprüfen. Eine Untersuchung der Unterschrift ergibt, dass sie tatsächlich gefälscht ist. Der Staatsanwalt stimmt nur sehr widerstrebend einer Exhumierung des Toten zu. Tatsächlich findet der Toxikologe im Magen der Leiche Reste von Thiophosphorsäure, des Wirkstoffs in dem bekannten Pflanzengift E 605. Die Verdächtige wird vorgeladen. Sie ist eine biedere alte Frau, bekannt als gute Mutter von sechs Kindern.
    Nach längerem Verhör gesteht sie, zwei Ehemänner und einen Lebensgefährten mit Gift umgebracht zu haben. Neun Tage später legt sie überraschend mit Aussagen nach und macht reinen Tisch: Anfang der 1960er-Jahre hatte sie schon ihren Vater mit vergiftetem Blaubeerpudding umgebracht, als der tyrannische Mann zum Pflegefall wurde und ihr Familienleben bedrohte. Genauso erging es später einer alleinstehenden Tante, die die Mörderin in die Familie aufgenommen hatte.
    Als die Frau pflegebedürftig wurde, musste sie sterben. Die beiden Ehemänner und der Lebenspartner waren penibel und herrschsüchtig, drohten, sich sexuell an den Kindern oder Enkeln zu vergehen, oder waren kurz davor, die von der Täterin begangenen Unterschlagungen aufzudecken. Das verschwundene Geld war den Kindern der Täterin zugutegekommen. Der Fall erregt großes Aufsehen. Im Sommer 1983 steht das „Blaubeer-Mariechen“ in Mönchengladbach vor Gericht und wird zu lebenslänglicher Haft mit Feststellung schwerer Schuld verurteilt. (Text: NDR)
    Deutsche TV-PremiereMo 26.01.2009Das Erste

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