Staffel 3, Folge 3

  • Folge 17

    Staffel 3, Folge 3
    Mitten in Deutschland gibt es Menschen, deren Ausbildung zu scheitern droht, weil sie nicht die Unterstützung bekommen, die ihnen zusteht. Kein leichter Fall für die „Anwältin der Armen“. Helena Fürst hilft heute Jasmin K. Die 21-Jährige macht eine Ausbildung zur Altenpflegerin. Ein Knochenjob, doch Jasmin ist fleißig und engagiert. Aber von den 270 Euro Ausbildungsgehalt im Monat kann sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten. Jasmin hat kein Geld, um ihre Miete zu bezahlen. Die Agentur für Arbeit müsste ihr Berufsausbildungsbeihilfe gewähren. Doch die Behörde schaltet auf stur und nimmt so scheinbar lieber in Kauf, dass Jasmin ihre
    Ausbildung nicht beenden kann und stattdessen in den Hartz-IV-Bezug abdriftet.
    Und auch die hochschwangere Gracia R. hat sich hilfesuchend an die „Anwältin der Armen’ gewandt. In wenigen Tagen soll ihr erstes Kind zur Welt kommen. Doch statt Vorfreude plagen die 22-Jährige Existenznöte. Denn seit zwei Monaten zahlt der Chef ihres Lebensgefährten nicht mehr dessen Ausbildungsgehalt. Helena Fürst geht der Sache auf den Grund und ist schließlich erschüttert: „Noch nie in meiner Zeit als „Anwältin der Armen’ bin ich so belogen worden. Das ist eine unglaubliche Geschichte, die ich so auch noch nicht erlebt habe!’ (Text: RTL)
    Deutsche TV-PremiereMo 29.07.2013RTL

Sendetermine

Do 04.02.2016
23:15–00:20
23:15–
Do 01.08.2013
00:45–01:40
00:45–
Mo 29.07.2013
20:15–21:15
20:15–
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