Urteil: Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungskonform

Regelung für Zweitwohnungen wurde gekippt

Glenn Riedmeier
Glenn Riedmeier – 18.07.2018, 11:18 Uhr

Urteil: Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungskonform – Regelung für Zweitwohnungen wurde gekippt – Bild: Rundfunkbeitrag

Gegen den Rundfunkbeitrag gab es zuletzt eine ganze Flut von Klagen. Nun hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sein Urteil über die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags gefällt. Demnach ist er im Großen und Ganzen mit dem Grundgesetz vereinbar – mit einer Ausnahme: Die Regelung für Zweitwohnungen wurde gekippt. Es wurde anerkannt, dass Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen, die den Beitrag bisher doppelt zahlen müssen, zu stark benachteiligt werden. Betroffene können einen Antrag auf Befreiung vom zweiten Beitrag stellen. In diesem Punkt muss der Gesetzgeber nachbessern und bis spätestens zum 30. Juni 2020 eine Neureglung finden.

Der grundsätzliche Beitrag von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Wohnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nach dem nun gefällten Urteil allerdings rechtens. Dies betrifft auch die von Unternehmen abzuführenden Beiträge: Unternehmen bezahlen für jede Filiale einen Beitrag, dessen Höhe von der Beschäftigtenzahl abhängig ist. Zudem muss für gewerblich genutzte Kraftfahrzeuge ein Rundfunkbeitrag abgeführt werden. Somit bleiben drei Verfassungsbeschwerden von Privatpersonen und die des Unternehmens Sixt überwiegend erfolglos. Den Autoverleiher kostet jeder Mietwagen einen Drittel-Beitrag. Darüber hinaus muss Sixt abhängig von der Zahl der Mitarbeiter für jeden Standort und sogar für Fahrzeuge Beiträge entrichten.

Seit 2013 existiert der neue Rundfunkbeitrag, der oft fälschlicherweise immer noch als GEZ bezeichnet wird. Anders als zuvor ist die Gebühr nicht mehr an ein bestimmtes Empfangsgerät gebunden, sondern wird pro Wohnung erhoben – unabhängig davon, wie viele Menschen im Haushalt und wie viele Fernseh- und Radiogeräte vorhanden sind. „Die bundesweite Ausstrahlung der Programme gibt jedem in Deutschland die realistische Möglichkeit ihres Empfangs“, so Vizegerichtspräsident Ferdinand Kirchhof. Dies rechtfertige die zusätzliche finanzielle Belastung. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Einzelne ein Empfangsgerät hat oder die Angebote nicht nutzen will.

Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist der Rundfunkbeitrag die wichtigste Einnahmequelle. Allein im vergangenen Jahr flossen knapp acht Milliarden Euro an ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am

    Wofür wir zahlen:

    Zig Radiosender, viele Fernsehsender (die auch noch fast alle das gleiche senden), sehr viel Fußball, was eigentlich nicht wirklich geht, is ja kein Sportkanal und als wäre das nicht schon genug kommen auch noch unzählige nichtssagende Fernsehfilme hinzu.

    ZDFNeo ist auch nicht mehr das, was es mal war. EinPlus eingestellt.

    Und so weiter und soweiter...
    • (geb. 1967) am

      ....joar, da knnte man diese Diskussion auch ausweiten, in dem massig Menschen auf fb beispielsweise "Staatsfernsehen" zu ARD und ZDF sagen!! Ich kann das nicht mehr Lesen und Hören!!!
      • (geb. 1979) am

        Deswegen schrieb ich auch, dass diese das jetzt akzeptieren sollten, denn ich gebe dir da absolut Recht. Aber wahrscheinlich gab es aber diese Diskussion schon vor dreißig, vierzig Jahren und wird in dreißig, vierzig Jahren immer noch diskutiert
    • (geb. 1979) am

      Das sollten die Feinde des Beitrages nun akzeptieren. Wäre es in deren Sinne ausgefallen, hätten diese ebenfalls verlangt, dies so zu akzeptieren. Außerdem ist die Mehrheit der Deutschen bereit dazu, diese Gebühren zu zahlen. Ich ebenfalls

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