Scripted Reality: Verständigung auf einheitliche Kennzeichnung

Freiwillige Verhaltensgrundsätze für Sender erarbeitet

Glenn Riedmeier
Glenn Riedmeier – 19.09.2014, 17:01 Uhr

„Verdachtsfälle“ – Die Scripted Reality ist derzeit drei Stunden pro Tag im RTL-Nachmittagsprogramm zu sehen – Bild: RTL
„Verdachtsfälle“ – Die Scripted Reality ist derzeit drei Stunden pro Tag im RTL-Nachmittagsprogramm zu sehen

Die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) der Landesmedienanstalten und der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) haben sich auf eine einheitliche Kennzeichnung von Scripted-Reality-Formaten verständigt. Dem Beschluss geht eine Forderung der Medienanstalt Hamburg/​Schleswig-Holstein nach entsprechenden Warnhinweisen voraus. Im Herbst vergangenen Jahres hat die Anstalt erkannt, dass die vorgegaukelten Realitäten in „Verdachtsfälle“ und Co. ein „erhebliches Potenzial zur Desorientierung von jungen Zuschauern“ bergen.

Das Ziel der nun eingeführten Regelung sei, „den Zuschauern sender- und formatübergreifend eine einheitliche Transparenz und Orientierung zu ermöglichen“. Allzu streng fallen die Leitlinien allerdings nicht aus. So wird es den Sendern selbst überlassen, welche Formulierung und welche Platzierung sie für die entsprechenden Hinweise auswählen. Es handelt sich ohnehin lediglich um „freiwillige Verhaltensgrundsätze“, die erst für neu produzierte Sendungen gelten. Wiederholungen oder bereits abgedrehte Folgen sind nicht betroffen.

Die Sender können aus folgenden Formulierungen die passendste wählen: „Der/​Die Fall/​Geschichte/​Handlung ist (frei) erfunden/​(frei) erzählt.“, „Alle handelnden Personen sind (frei) erfunden.“ oder „Nach einer/​einem realen/​tatsächlichen Geschichte/​Handlung/​Ereignis (frei) erzählt.“ Zudem können die Kennzeichnungen noch variabel und nach Belieben angepasst werden. Von einer wirklich einheitlichen Regelung ist man mit diesem Minimalkompromiss also weit entfernt.

Auch die Art der Kennzeichnung fällt sehr gefällig aus. Ursprünglich war mal im Gespräch, derartige Hinweise vor der Sendung bildschirmfüllend zu zeigen oder auch dauerhaft am Bildschirmrand einzublenden. Die GVK und der VPRT haben sich nun hingegen darauf geeinigt, dass die Platzierung lediglich zu Beginn des Abspanns erfolgt – eine Einblendung am Anfang der Sendung ist optional. Bezüglich der Schriftgröße, Form, Typografie, Farbe und Dauer der Einblendung ist den Sendern zudem freie Hand gelassen. Sie soll lediglich „gut lesbar“ sein.

Aller Voraussicht nach wird sich nach dieser Einigung also nicht allzu viel ändern. Derartige Hinweise blenden die Sender in den meisten Fällen ohnehin bereits freiwillig ein. Winfried Engel, der Vorsitzende der GVK, zeigt sich dennoch höchst zufrieden mit den erzielten Ergebnissen: „Die Gremienvorsitzendenkonferenz begrüßt einhellig die verabschiedeten Leitlinien. Sie sind Ergebnis eines sachlich und konstruktiv angelegten Dialogs zwischen Gremienmitgliedern und Sendervertretern und legen den Grundstein für eine künftig verständlichere und besser wahrnehmbare Kennzeichnung von Scripted-Reality-Sendungen.“

Dass eine Kennzeichnung von Scripted Reality auch auf humorvolle und gleichzeitig ehrliche Weise möglich ist, beweisen die Briten. Vor dem erfolgreichen Format „The Only Way Is Essex“ blendet der Privatsender ITV2 beispielsweise diesen Hinweis ein:

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am

    Diese warnhinweise sollten permanent und am besten quer über den ganzen Bildschirm angezeigt werden...

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