Sat.1-Schleichwerbung: Ein Präzedenzfall?
Jetzt geht’s um die Eier …
Jutta Zniva – 06.03.2008
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat befunden, dass die rheinland-pfälzische Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LKM) Sat.1 im Jahr 2006 zu Recht wegen Schleichwerbung in der Show „Jetzt geht’s um die Eier“ beanstandet hat (fernsehserien.de berichtete). Sat.1 hatte eine Klage eingereicht, um die Beanstandung aufzuheben.
Allerdings haben die Verwaltungsrichter gegen ihr Urteil ausdrücklich eine Berufung zugelassen – und zwar wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für Schleichwerbung im TV. Wird also der große, goldene Osterhase einer Schweizer Schokoladenfirma, der im April 2006 in der „Großen Promi-Oster-Show“ öfter im Bild war, ein Präzedenzfall?
Der Schweizer Hase, an dessen rotem Halsband der Schriftzug einer Schokoladenfirma prangte, sowie ein Werbebanner des Unternehmens wurden von der LKM im Vorjahr als Schleichwerbung beanstandet. Sat.1-Sprecherin Kathrin Faßler hatte den Vorwurf zurückgewiesen und mit „Dekorationselementen“, die dem „Plateau einen österlichen Charakter verleihen“ sollten, argumentiert.
Außerdem sei, so Sat.1, die Veranstaltung in Halle nicht vom Sender, sondern von einer externen Firma organisiert worden. Ähnlich wie bei Sportveranstaltungen sei es also eine „aufgedrängte Werbung“ gewesen, von der es sich nicht vermeiden habe lassen, sie zu übertragen.
Das Gericht sah dies anders: Dass zum Beispiel bei Fußballübertragungen Werbung ins Bild komme, sei nur deshalb nicht zu beanstanden, weil der Informationswert des Spielberichts oder des Trainerinterviews die Wirkung der mitübertragenen Werbung übersteige. Die Sat.1-Show sei jedoch keine Sportübertragung gewesen.
Kommentare zu dieser Newsmeldung
Trance-Master am via tvforen.de
Will da wieder jemand Geld haben?hohoho am via tvforen.de
ch finde es zum ko..., das diese "aufsichtsbehörden" uns zuschauer für so doof halten, das wir werbung im programm nicht als solche erkennen.extranase am via tvforen.de
Die wollen ja nicht solche Intelligenzbestien wie Dich schützen, sondern Minderbegabte die z.B. Groß- und Kleinschreibung nicht beherrschen.