KJM-Quartalsbilanz mit 26 Jugendschutz-Verstößen

„Extrem schön“, „Erwachsen auf Probe“ und „Big Brother“ beanstandet

Michael Brandes – 21.01.2010

KJM-Quartalsbilanz mit 26 Jugendschutz-Verstößen – "Extrem schön", "Erwachsen auf Probe" und "Big Brother" beanstandet

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat im vierten Quartal 2009 insgesamt 26 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) im Rundfunk festgestellt. Als unzulässig wurde ein Erotik-Werbeclip im Nachtprogramm des DSF wegen pornografischer Darstellungen eingestuft. Alle weiteren Verstöße bewegen sich im Bereich der „Entwicklungsbeeinträchtigung“. Die betroffenen Sendungen wurden nicht im Rahmen der vorgesehenen Sendezeitgrenzen ausgestrahlt.

Beanstandet wurden unter anderem acht Folgen der RTL II-Reihe „Extrem schön! – Endlich ein neues Leben“, die „ausschließlich positive Seiten rein ästhetisch motivierter Schönheitsoperationen“ zeige. Die Wirkung der einseitigen Berichterstattung auf jugendliche Zuschauer sei kritisch zu sehen. Kritisiert wurde auch eine Folge des RTL-Reality-Formats „Erwachsen auf Probe“: Hier wurden „trotz des angeblich pädagogischen Anspruchs der Sendung, ein 15-jähriger rauchend und – angedeutet – ein 13-jähriger Bier trinkend vor der Kamera präsentiert, was einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (JuSchG) darstellt. Zum anderen überschritten die betreuenden Jugendlichen immer wieder persönliche Grenzen der in ihrer Obhut befindlichen Jugendlichen in drastischer Weise“. Konkrete Maßnahmen konnte die KJM allerdings bei beiden Sendungen nicht ergreifen, da die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) bei ihrer Vorabprüfung zu einer anderen Bewertung gekommen war. Beide Formate stufte die KJM als entwicklungsbeeinträchtigend für unter 16-jährige ein. Die Sendungen hätten daher erst ab 22 Uhr gezeigt werden sollen. Gleiches gilt für eine Folge von „Cold Case“ (ProSieben) mit drastischer Gewaltdarstellung.

Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter Zwölfjährige (Sendezeitgrenze 20 bis 6 Uhr) stellte die KJM unter anderem bei fünf im Tagesprogramm von ProSieben gezeigten Programmtrailern fest. Darunter ist auch der Anfang 2009 gesendete, als Nachrichtensondersendung getarnte Trailer für die Serie „Fringe“, in dem die Programmverantwortlichen Originalität mit unseriösem Journalismus verwechselten. Als Verstoß wertete die KJM auch zwei Folgen von Reality-TV-Formaten: An einer Folge von „We are Family“ (ProSieben) wurde die Aussaage kritisiert, Geldverdienen durch Zurschaustellung des nackten Körpers sei Normalität. In einer im VIVA-Tagesprogramm ausgestrahlten „Big Brother“-Episode wurden zwei Frauen in einer Duschszene gezeigt, wobei sich der Schnitt ausschließlich deren Brüsten widmete. Dadurch wurden die Frauen „als bloße Objekte dargestellt, was vor allem in Bezug auf jüngere Zuschauer zu problematisieren ist“. Beanstandet wurde auch der Werbespot für den „Mauli-Klingelton“ im Tagesprogramm von RTL II. Dieser wende sich „mit einem direkten Kaufappell an Kinder und Jugendliche, nutzte deren Unerfahrenheit aus und hielt sie dazu an, Kaufverträge für Dienstleistungen abzuschließen“.

Seit ihrer Gründung im April 2003 hat sich die KJM mit rund 700 Rundfunk-Fällen befasst. Mitglieder der Kommission sind die sechs Direktoren der Landesmedienanstalten sowie vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige. Je nach Art und Schwere der Verstöße kann die KJM Beanstandungen, Untersagungen oder Bußgelder beschließen.

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