Kinofilme künftig früher im TV

Gesetzesnovelle soll 2009 in Kraft treten

Jutta Zniva – 10.10.2008

Durch das neue Filmförderungsgesetz, zu dem der Kultur- und Medienausschuss des Bundestages am 8. Oktober eine Anhörung in Berlin veranstaltete, könnten Filme künftig deutlich früher nach ihrem Kinostart ins Fernsehen kommen. Die Gesetzesnovelle soll im Herbst verabschiedet werden und ab 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Bereits zwölf statt bislang 18 Monate nach dem Kinostart könnten Filme dann im Bezahlfernsehen gezeigt werden. Im frei empfangbaren TV soll die Frist von 24 auf 18 Monate verkürzt werden. Im Gegenzug erklärten sich die privaten und öffentlich-rechtlichen Sender bereit, in Zukunft mehr Werbespots für Kinofilme kostenlos auszustrahlen.

Auf wenig Begeisterung stieß diese Lösung beim Bundesverband Regie. Die Filmkunst brauche eine andere Unterstützung als „reißerische Trailer im Privat-TV“, kritisierte Regisseur Tomy Wigand. Auch Detlef Rossmann von der Gilde deutscher Filmkunsttheater ist mit dem Modell nicht zufrieden. Bei den Privatsendern seien Spots für künstlerische Kinofilme ohnehin „ein untaugliches Instrument“.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    Wofür brauchts für so ein Frist ein blödsinniges Gesetz?

    Das ist ja nun wirklich nichts, was sich nicht über Angebot, Nachfrage und Preispolitik regeln ließe.
    • am via tvforen.de

      Man kann auch aktuelle Kinofilme schon im TV sehen, aber ist ja leider verboten.

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