Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat heute entschieden, dass der Hessische Rundfunk den von der NPD eingereichten Werbespot für die hessische Landtagswahl 2008 am 27. Januar nicht ausstrahlen muss. Ursprünglich hätte der Spot am Freitag gesendet werden sollen, aber der HR protestierte, da der Beitrag nach Ansicht des Senders den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle. Daraufhin stellte die NPD beim Verwaltungsgericht Frankfurt einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Hessischen Rundfunk.
Während Hessens NPD-Chef Marcel Wöll von „haltlosen und aus der Luft gegriffenen Gründen“ sprach, um den Wahlkampf seiner Partei zu behindern, gab das Gericht heute dem HR Recht (Aktenzeichen: 10 G 4397/07(V)), mit der Begründung, dass in dem Spot die Aufforderung „Ausweisung aller kulturfremder Ausländer“ eingeblendet ist, die den Tatbestand der Volksverhetzung erfülle.
„Das hohe Gut der Meinungsfreiheit und der Freiheit zur Wahlwerbung von Parteien darf nicht dazu führen, dass öffentlich-rechtliche Sender von Parteien gezwungen werden können, in deren Wahlwerbespots enthaltenes rassistisches oder menschenverachtendes Gedankengut verbreiten zu müssen“, meinte HR-Intendant Helmut Reitze zufrieden.
Obwohl die Parteien für Inhalt und Form ihrer Werbespots verantwortlich seien, sieht Reitze die Sender in der Pflicht zu prüfen, ob gegen das Strafrecht verstoßen wird. „Dieser Verantwortung ist der hr auch hier nachgekommen“, so Reitze.
Zwar sind die Fernsehsender gezwungen, Parteien Sendezeit für Wahlspots zur Verfügung zu stellen, doch glücklicherweise schließt das nicht die Verbreitung rassistischer oder menschenverachtender Gedanken ein.
wir drehen uns hier endlos im kreis, und das langweilt mich in diesem land so sehr: : warum darf man sie dann wählen, warum ist sie erlaubt? GENAUSO ERLAUBT WIE DIE GRÜNEN UND DIE SPD UND DIE CDU UND DIE LINKE UND DIE FDP?