Eva Herman: Schmerzensgeld vom Springer Verlag
Gericht stellt „schwer wiegende Persönlichkeitsverletzung“ fest
Michael Brandes – 29.07.2009
Moderatorin Eva Herman hat vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) einen juristischen Erfolg gegen den Axel Springer Verlag errungen. Im Berufungsverfahren wurden Herman 25.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Zudem muss der Verlag öffentlich klarstellen, ihre Äußerungen zur NS-Zeit seien verfälscht dargestellt worden.
Es ging konkret um Äußerungen von Eva Herman über die Familienpolitik im Dritten Reich, die während einer Buchpräsentation („Das Prinzip Arche Noah“) gefallen sein sollen. In der Springer-Zeitung „Hamburger Abendblatt“ wurde sie damals wie folgt zitiert: „Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter“. Das OLG stellt nun fest, es habe sich dabei nicht um ein tatsächliches Zitat gehandelt, sondern um „eine Auslegung der tatsächlich von Herman anlässlich der Pressekonferenz gemachten mehrdeutigen Äußerung“. Dies habe der Artikel aber nicht verdeutlicht. Da Eva Herman als Nachrichtensprecherin eine Vorbildfunktion inne hatte, sei ihre soziale Wertgeltung „massiv beeinträchtigt und herabgewürdigt“ worden. Die „schwer wiegende Persönlichkeitsverletzung“ sei maßgeblich für die Geldentschädigung. Nicht allein verantwortlich sei der Springer Verlag aber für die weiteren beruflichen und privaten Auswirkungen, inklusive des Rauswurfs beim NDR. Eine Revision gegen das OLG-Urteil ist nicht möglich, der Verlag kann aber Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof erheben.
Zuvor hatte Herman bereits erfolgreich gegen die „Bild“-Zeitung geklagt. Kolumnist Franz-Josef Wagner hatte Herman im Blatt als „dumme Kuh“ bezeichnet. Wegen Beleidigung sprach ihr das zuständige Landgericht 10.000 Euro zu. Gescheitert war die Moderatorin dagegen mit einer Klage gegen den NDR (fernsehserien.de berichtete).
Kommentare zu dieser Newsmeldung
beiderbecke am via tvforen.de
Wenn ich das richtig verstanden habe, verhält es sich eher so: Eva Herman erstritt aktuell 25000 € vom Hamburger Abendblatt, das Urteil gegen BILD/F.J.Wagner (15000 €) ist schon etwas älter. Beide, H.A. und Bild sind Titel des Axel Springer Verlags.kleinbibo am via tvforen.de
NDR-Prozess verloren und Bild-Prozess gewonnen, da hat man doch ausgewogen entschieden und Eva kann sich nicht beklagen.WilliWinzig am via tvforen.de
Manchmal muß man sogar Herrn Wagner zustimmen.
Und was die 25000 € betrifft: Das zahlt die BILD aus der Portokasse.Knurpsel am via tvforen.de
Mit 25000 Euro kann sie viel Benzin kaufen um mal ein paar Autobahnen abzufahren. ;-)seventy am via tvforen.de
Ok. Das fänd ich auch nicht schlecht, mit den Autobahnen ;-)
Andererseits gönne ich es diesem Grosskotz Wagner auch, einmal Grenzen aufgezeigt zu bekommen.