Die Schweiz macht sauber
Meldepflicht für Schleichwerber
Jutta Zniva – 01.08.2005
Offenbar alarmiert durch die Schleichwerbungsaffäre beim deutschen Nachbarn geht das Schweizer Fernsehen nun ebenfalls gegen verbotenes Product Placement vor. Filmproduzenten sind aufgefordert, Zahlungen für illegale Werbung zu deklarieren. Ansonsten würden die Filme gesperrt.
Man habe noch keine konkreten Fernsehfilme im Visier, erklärte SF-Sprecher Urs Durrer in der „Sonntags Zeitung“. „Wir haben die Produzenten im letzten November auf die Richtlinien aufmerksam gemacht und dies im Juli mit einem Schreiben unterstrichen“.
Am 20. Juli, dem selben Tag, als der WDR 69 Krimi-Produktionen in den Giftschrank sperren ließ, war auch in der Schweiz ein Schleichwerbungs-Fall ins Rollen gekommen: Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) rügte die SRG, weil sie in der Reality-Show „Traumjob“ Schleichwerbung für das Luxushotel „Victoria Jungfrau“ betrieben hatte. Zuvor waren schon die Sendungen „Lüthi und Blanc“, „Gesundheit Sprechstunde“ oder „MusicStar“ in das Visier der Aufsichtsbehörde geraten.
Bleibt zu hoffen, dass den Schweizern die Aufklärung von Product Placement nicht so schwer fällt, wie der ARD. Denn RP Online meldet heute, dass der Tatort „Bienzle und der Tod im Teig“ vorerst kein zweites Mal ausgestrahlt werden dürfe: In der SWR-Produktion sei Schleichwerbung dermaßen gut versteckt, dass sie bisher nicht entdeckt worden ist. Dumm gelaufen!