CSU plant „Kabelgroschen“ für privates Lokal-TV

Bayerns Regionalsender sollen mit GEZ-Hilfe finanziert werden

Michael Brandes – 29.09.2008

CSU plant "Kabelgroschen" für privates Lokal-TV – Bayerns Regionalsender sollen mit GEZ-Hilfe finanziert werden

Nach dem Willen der bayerischen Staatskanzlei sollen Bayerns Bürger künftig per GEZ (Gebühreneinzugszentrale) ihren monatlichen „Kabelgroschen“ zahlen. Die CSU-Landesregierung unter Ministerpräsident Beckstein will damit das Überleben der 15 privaten, lokalen TV-Anbieter in Bayern „aus gesonderten Gebührenmitteln“ sichern.

Die Rundfunkteilnehmer in Bayern müssten in diesem Fall höhere Rundfunkgebühren zahlen als in den anderen 15 Bundesländern. Zwar geht es nur um einen Beitrag von circa 10⁠–⁠15 Cent monatlich, allerdings wären die medienpolitischen Folgen erheblich. Laut „Funkkorespondenz“ wäre dieses Modell „das Ende der einheitlichen Rundfunkgebühr und der Einstieg in eine gesplittete Gebühr. Die medienpolitischen Auswirkungen einer solch tiefgreifenden Veränderung wären in Teilen unkalkulierbar und beträfen nicht nur das Rundfunkgebührensystem, sondern auch den ARD-Finanzausgleich“. Bislang werden die kleinsten ARD-Rundfunkanstalten (RB/​SR) durch das höhere Gebührenaufkommen größerer Sender wie zum Beispiel dem BR mitfinanziert. Im Falle der Abschaffung bundesweit einheitlicher Gebühren müssten Bürger in Bremen und im Saarland beispielsweise künftig viel tiefer in die Tasche greifen, um das Überleben ihrer Landesrundfunkanstalten zu sichern.

Dementsprechend soll der bayerische Vorstoß in anderen Bundesländern für Verärgerung gesorgt haben. Ohne die Zustimmung anderer Länder kann die CSU ihre Pläne nicht umsetzen, eine sogenannte „Öffnungsklausel“ im Rundfunkstaatsvertrag zu verankern: Damit würde es „einzelnen Ländern gestattet, die GEZ mit dem Einzug einer auf Landesrecht beruhenden Fernsehgebühr zur Förderung hochwertiger lokaler und regionaler Fernsehangebote zu mandatieren“. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Oktober 2005. Damals wurde der von Kabelkunden erhobene „Kabelgroschen“ für verfassungswidrig erklärt. Zwar könne dieses Entgelt grundsätzlich erhoben werden, aber nur, „wenn der Gesetzgeber Vorkehrungen für hinreichende Sicherungen einer gleichgewichtigen Vielfalt in den geförderten Programmangeboten trifft“. Bis 2009 fand man eine Übergangslösung, ab 2010 strebt Bayern nun die GEZ-Variante an.

Von den Grünen wurden die CSU-Pläne bereits als „Tabubruch“ kritisiert: „Privater Rundfunk muss sich nun einmal aus Werbeeinnahmen finanzieren. Eine staatliche Förderung kann allerhöchstens eine Anschubfinanzierung sein. Die dauerhafte Subventionierung privater Rundfunkangebote“ sei unzulässig.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    *Lach*
    Ich glaube, dass die CSU nach ihrer gestrigen Wahlschlappe erst einaml andere Sorgen hat. Und das ist auch gut so!
    Kopfschüttel...
    • am via tvforen.de

      *g*...und bei solchen Plänen wundert sich die CSU nicht das ihre Alleinherrschaft endgültig beendet ist?!

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