„Big Brother“ wegen sexistischer Äußerungen beanstandet

Jugendschutz-Kommission legt aktuellen Quartalsbericht vor

Michael Brandes – 04.11.2010

"Big Brother" wegen sexistischer Äußerungen beanstandet – Jugendschutz-Kommission legt aktuellen Quartalsbericht vor – Bild: RTL II

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) meldet in ihrem Bericht zum dritten Quartal 2010 insgesamt 27 Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV). Zehn davon betreffen den Rundfunkbereich.

Beanstandet wurde wegen Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 12-Jährige (Sendezeitgrenze 20 bis 6 Uhr) unter anderem „Big Brother“: In einer bei RTL II und VIVA ausgestrahlten Tageszusammenfassung fielen „drastische sexistische Äußerungen“. Verbal erörtert wurden demnach „stereotype Geschlechterrollen, wobei das weibliche Rollenbild auf sexueller Verfügbarkeit basiert“. Ausschlaggebend für die Bewertung der KJM als Verstoß gegen den Jugendschutz war, dass hier besonders Kindern unter 12 Jahren „Einstellungen nahe gelegt werden, die ihre psychosoziale und psychosexuelle Entwicklung beeinträchtigen können“. Im ersten Quartal hatte die KJM bereits die voyeuristischen „Big Brother“-Duschszenen beanstandet, in denen „Frauen als bloße Objekte“ präsentiert wurden (fernsehserien.de berichtete).

Bei einer im ProSieben-Tagesprogramm ausgestrahlten Folge von „Primeval“ sah die Kommission gewaltgeprägte, drastische Bilder, die Kinder unter 12 Jahren „nachhaltig ängstigen“ könnten. Auch eine im RTL II-Tagesprogramm ausgestrahlte Folge des Wissensmagazins „Welt der Wunder“ zum Thema Vampire stellte wegen entwicklungsbeeinträchtigender Gewaltdarstellungen einen Verstoß dar. Beanstandet wurden insbesondere die blutigen Folterszenen und die gezeigten Ausschnitte aus dem erst ab 16 Jahren freigegebenen Film „Bram Stokers Dracula“.

Eine Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 16-jährige lag in einer im ProSieben-Tagesprogramm gesendeten Folge der Scripted-Reality-Reihe „Family Affairs“ vor, in der sich drei Frauen um einen Job im Bordell bewarben. Wegen „Verharmlosung und Verherrlichung“ des Prostituiertenmilieus hätte diese Episode erst nach 22 Uhr gezeigt werden dürfen.

Aufgrund des hohen Gewalt- und Identifikationspotenzials insbesondere für männliche Jugendliche hätte das DSF/​Sport1 eine Folge von „Ultimate Fighting Championship“ nicht vor 23:00 Uhr zeigen dürfen. Dieser Fall wurde bereits im Februar von der KJM thematisiert (fernsehserien.de berichtete), inzwischen wurde die Ausstrahlung der Sendereihe untersagt (fernsehserien.de berichtete). Einen Verstoß wegen einfacher Pornographie stellte die KJM bei „Akte Sexx“ fest, einem Film, der im Nachtprogramm von Das Vierte ausgestrahlt worden ist. Sexszenen wurden darin „minutenlang gezeigt sowie visuell und akustisch intensiv inszeniert“. Weil aber die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) den Film vorab für das Nachtprogramm freigegeben hatte, konnte die KJM keine Maßnahmen ergreifen.

In drei Fällen stellte die KJM Verstöße im Bereich Werbung/​Teleshopping fest. Es geht jeweils um den einmal auf ProSieben und in zwei Varianten auf MTV ausgestrahlten Werbespot für den „Tag des Todes“. Geworben wird für eine Handy-Applikation, mit der man sich sein persönliches Sterbedatum schicken lassen kann. Die KJM geht in der Bewertung auf Konfrontationskurs mit der FSF, die den Werbespot vorab geprüft und für das Tagesprogramm freigegeben hatte. Es sei von der FSF nicht ausreichend beachtet worden, „dass Werbespots, die sich an Kinder oder Jugendliche richten, nicht deren Unerfahrenheit ausnutzen oder deren Interessen schaden dürfen“. Insofern habe die FSF – anders als bei „Akte Sexx“ – hier eindeutig ihren Bewertungsspielraum überschritten. Verhängt wurde eine Sendezeitbeschränkung. Der Spot darf nur noch nach 23:00 Uhr ausgestrahlt werden.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

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    Bei einer im ProSieben-Tagesprogramm ausgestrahlten Folge von "Primeval" sah die Kommission gewaltgeprägte, drastische Bilder, die Kinder unter 12 Jahren "nachhaltig ängstigen" könnten. Auch eine im RTL II-Tagesprogramm ausgestrahlte Folge des Wissensmagazins "Welt der Wunder" zum Thema Vampire stellte wegen entwicklungsbeeinträchtigender Gewaltdarstellungen einen Verstoß dar. Beanstandet wurden insbesondere die blutigen Folterszenen und die gezeigten Ausschnitte aus dem erst ab 16 Jahren freigegebenen Film "Bram Stokers Dracula"."7

    Ich bin ja nicht oft mit Lonewolf Pete einer Meinung, hier aber sicherlich. So ein Schwachsinn! "drastische Bilder" können 12 Jährige auf dem Internet und in den Nachrichtem täglich sehen und irgendwie schaffen es 99.9% doch noch ein produktives Leben zu führen. Und welchem 12 Jährigen erschreckt denn noch Drakula?
    Manchmal sollte man selbst den jungen kids ein wenig mehr zutrauen und glauben das sie fiktion von realität unterscheiden können
    • am via tvforen.de

      Na, wenn die Leute keine anderen Sorgen haben... ich schlage im Rahmen der Einsparungsmaßnahmen vor, die Stellen dieser "Medienbeobachter" und Moralwächter und aller weiteren Mitarbeiter, die mit diesem Firlefanz beschäftigt sind, zu streichen und sie in den wohl verdienten Ruhestand zu schicken oder auf andere Posten zu setzen. Das wär doch mal ne sinnvolle Maßnahme und würde dem Staat - oder wer sonst sie im Auftrag des Staates bezahlt - viel Geld sparen...;-)

      Der Lonewolf Pete
      • am via tvforen.de

        Na diese Leute arbeiten aber mal wirklich fix, wäre Big Brother nicht im Juli(?) zu Ende sondern weiter gegangen und täglich wären sexistische Äußerungen über den Bildschirm gelaufen, dann hätten aber verdammt viele Kinder und Jugendliche Schaden genommen. Oder machen die das nur zum Spass um einmal im Quartal eine Daseinsberechtigung zu erhalten?

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