Szene aus dem „XY“-Filmfall: Im Sommer 1981 lernt Lolita Brieger ihren Freund kennen
Bild: ZDF/Securitel
Es ist ein Ergebnis, das auch langjährige „XY“-Zuschauer sprachlos machen dürfte. Möglicherweise steht der inzwischen fast 30 Jahre alte Vermisstenfall Lolita Brieger, über den „Aktenzeichen XY …ungelöst“ in der vergangenen Sendung am 24. August berichtet hatte, kurz vor der Aufklärung. Wie die Kripo Trier am Freitag mitteilte, hat sie den heute 50-jährigen, früheren Freund der Vermissten unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Inzwischen glaubt die Staatsanwaltschaft, dass er Lolita Brieger im November 1982 getötet hat.
Nach der Ausstrahlung des Filmfalls gingen 76 neue Hinweise bei den zuständigen Ermittlern ein. Einer davon führte die Beamten zu einem mutmaßlichen Komplizen, der nun in Vernehmungen einräumte, Briegers Freund 1982 bei der Beseitigung der Leiche geholfen zu haben. Ein Richter erließ daraufhin Haftbefehl gegen den Mann, der zum Zeitpunkt der Tat 18 Jahre alt war. Noch schweigt er zu den Vorwürfen. Zum Verbleib der sterblichen Überreste Lolita Briegers wollte sich die Staatsanwaltschaft bislang ebenfalls nicht äußern.
Im Zentrum der „XY“-Rekonstruktion stand besagte Beziehung von Lolita Brieger zu dem 18-jährigen, dem Vater ihres ungeborenen Kindes. Die Frau war zum Zeitpunkt ihres Verschwindens im November 1982 psychisch labil, die große Liebe zu ihrem Freund hatte sich in Verzweiflung gewandelt. In den vergangenen Jahren hat „Aktenzeichen XY“ immer wieder versucht mit Filmfällen auch länger zurückliegende Mord- und Vermisstenfälle zu klären. Dies könnte nun der erste, große Durchbruch auf diesem Gebiet für den ZDF-Fahndungsklassiker sein.
Kommentare zu dieser Newsmeldung
#107289 am
Wahnsinn... Freut mich, sowas zu hören... Und wirklich verrückt: ich weiß nicht mehr, was ich an dem Abend gesehen habe. Aber ich bin in der Pause bei genau diesem Fall stehen geblieben und hatte ihn mir angeschaut....
User 855549 am
Dieser XY Fall wurde in einem sehr gut gemachten Film dem XY Zuschauern "Nahe" gebracht.
Anschließend hatte man nur den Wunsch, dass dieses Geschehen, auch nach so langer Zeit, auf jeden Fall noch aufgeklärt werden muss.
Das scheint nun der Fall zu sein, wie ich nach der x ten Internetrecherche lesen kann
Wem auch immer sei Dank leben wir nicht in den USA und werden hoffentlich auch nie amerikanische Verhältnisse bekommen.
hfrmobile am
OK, ist wird wohl als "Erfolg" "gefeiert" werden, obwohl der "Erfolg" nach knapp 30 Jahren, meiner Meinung nach, doch sehr geschmälert ist.
Erinnert mich an den Kampusch-Fall in Österreich, bei dem der Einsatz eines Spürhundes das jahrelange Martyrium des Opfers vermieden hätte. In dem Fall wurde das Fahrzeug des Täters im Zuge einer Fahndung zwar "kontrolliert", aber ...
In diesem Fall ist es der damalige Freund ... oha ...
OK, im Nachhinein den g'scheiten zu spielen ist einfach, aber ich frage mich schon, ob damals, vor 29 Jahren der Freund des Opfers befragt worden ist bzw. warum der damals der Polizei durch die Lappen gegangen ist ^^ ....
Werner111 schrieb: ------------------------------------------------------- > . > > Schön, wenn letztendlich die Gerechtigkeit siegt. > > .
Was abzuwarten bleibt. Strafrechtlich relevant ist, wenn ich die Juristen recht verstehe, nur noch Mord. Totschlag bspw. ist verjährt. Von den Möglichkeiten, den Tod als Körperverletzung mit Todesfolge oder Unfall darzustellen, ganz zu schweigen. Gut wäre auch, wenn die Leiche gefunden würde: Verurteilung ohne Leiche ist zwar möglich, aber schwierig. Und: Sind an einem Körper, der möglicherweise fast dreißig Jahre lang in einem Acker lag, noch irgendwelche juristisch verwertbaren Spuren zu finden? Auch nicht unmöglich, aber schwierig. Dann: Der Verhaftete war zum Tatzeitpunkt achtzehn Jahre alt? Folglich greift wohl Jugendstrafrecht.
Bliebe die Schande. Aber in dieser dünnbesiedelten Provinzgegend dürften wohl längst viele vermutet haben, daß der Verdächtige oder seine begüterte Familie das schwangere Mädchen "beiseite geräumt" haben.
Neely schrieb: ------------------------------------------------------- > Und das ungeborne Kind? Na das hat er ja auch mit > getötet also zwei Morde......oder?
Meines Wissens ja. Aber Mord im juristischen Sinne eben nur, wenn der Angeklagte ein entsprechendes Geständnis ablegt oder es ihm bewiesen werden kann. Diesbezüglich bin ich sehr skeptisch, wenn es keine/n Zeugen der Tat gibt und keine Leiche mit deutlichen Spuren (nach fast dreißig Jahren dürfte da wenig mehr in Frage kommen als ein eingeschlagener Schädel).
Neely schrieb: ------------------------------------------------------- > Und das ungeborne Kind? Na das hat er ja auch mit > getötet also zwei Morde......oder?
Nein. Einen Mord kann man nur an einem Menschen begehen der schon geboren wurde weil erst mit dem Ende der Geburt die Rechtsfähigkeit beginnt.