Der Fall: - 18. Dezember 2015 Beschluss mit zwei Wochen Einspruchsfrist erhalten - 2 Tage zu spät Einspruch eingelegt (Weihnachten) - Korrekten und fristgerechten Antrag auf Wiedereinsetzen in den Stand vom 18.12 gestellt - Antrag wurde von zwei Instanzen nicht bearbeitet - Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträge wurden nichtssagend weggebügelt - Urteil wurde in der zweiten Instanz wegen zu spätem Widerspruch trotz Wissen des korrekten Antrages rechtsgültig gesprochen - Das restliche Verfahren war auch eine Katatrophe
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