Kommentare 1–1 von 1

  • (geb. 1956) am

    Sinnloser Kampf gegen Familienrichter / Gerichte

    Der Fall:
    - 18. Dezember 2015 Beschluss mit zwei Wochen Einspruchsfrist erhalten
    - 2 Tage zu spät Einspruch eingelegt (Weihnachten)
    - Korrekten und fristgerechten Antrag auf Wiedereinsetzen in den Stand vom 18.12 gestellt
    - Antrag wurde von zwei Instanzen nicht bearbeitet
    - Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträge wurden nichtssagend weggebügelt
    - Urteil wurde in der zweiten Instanz wegen zu spätem Widerspruch trotz Wissen des korrekten Antrages rechtsgültig gesprochen
    - Das restliche Verfahren war auch eine Katatrophe

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