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Helmut Ortmann (geb. 1956) am
Sinnloser Kampf gegen Familienrichter / Gerichte
Der Fall:
- 18. Dezember 2015 Beschluss mit zwei Wochen Einspruchsfrist erhalten
- 2 Tage zu spät Einspruch eingelegt (Weihnachten)
- Korrekten und fristgerechten Antrag auf Wiedereinsetzen in den Stand vom 18.12 gestellt
- Antrag wurde von zwei Instanzen nicht bearbeitet
- Dienstaufsichtsbeschwerden, Befangenheitsanträge wurden nichtssagend weggebügelt
- Urteil wurde in der zweiten Instanz wegen zu spätem Widerspruch trotz Wissen des korrekten Antrages rechtsgültig gesprochen
- Das restliche Verfahren war auch eine Katatrophe
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