Als Bürger müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen. Wenn Sie mit der Dienstleistung eines Beamten oder Sachbearbeiters unzufrieden sind, können Sie eine Beschwerde verfassen. Diese nennt man Dienstaufsichtsbeschwerde. Gilbert Häfner, Präsident am Landgericht Dresden, verrät, worauf Sie bei einer solchen Beschwerde achten müssen. Welche Formen und Fristen sind einzuhalten? Wann ist eine solche Eingabe überhaupt sinnvoll? Und was tun, wenn man in der Behörde nicht oder nicht angemessen reagiert? (Text: mdr)
Deutsche TV-PremiereDo. 02.10.2014MDR
Sendetermine
Do. 02.10.2014
17:00–17:30
17:00– NEU
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