Der teure Jahresvertrag für das Fitnessstudio ist bezahlt. Doch nun kann er aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr genutzt werden. Ingo Lenßen erklärt, ob und wie man den Vertrag kündigen kann. Außerdem beantwortet er die Frage, ob es nach einem missglückten Friseurbesuch einen Anspruch auf Kostenerstattung gibt. Und: Kaufen Kinobesucher direkt vor dem Lichtspielhaus einen aktuellen, raubkopierten Film auf DVD? Ingo Lenßen macht den Test. (Text: Sat.1 Gold)