Im Frühjahr 1957 wird im beschaulichen Münster an verschiedenen Stellen des Aasees die in Stücke geschnittene Leiche eines Mannes gefunden. Der Kopf fehlt. Es ist der Anstreicher Hermann Rohrbach. Die Ehefrau des Toten, Maria, gerät sofort ins Visier von Polizei und Justiz und wird im April 1958 wegen Mordes zu Zuchthaus verurteilt: lebenslänglich. Es ist ein Indizienprozess, in dem der angeblich im Küchenherd verbrannte Kopf eine entscheidende Rolle spielt – und der Lebenswandel des
„Besatzerliebchens“. Doch eben dieser Kopf wird ein Jahr später in einem Bombentrichter gefunden. Vier lange Jahre bereits sitzt Maria Rohrbach hinter Gittern, dann gelingt dem Verteidiger die Wiederaufnahme des Verfahrens. 1961 wird sie schließlich frei gesprochen. Gutachter und Sachverständige hatten auf skandalöse Weise versagt. Der Mordfall erschütterte die deutsche Nachkriegsjustiz und führte zu Änderungen im Strafrecht und zur Neuregelung der Haftentschädigung. (Text: hr)
Deutsche TV-PremiereFr. 24.12.2004NDR
von Manfred Uhlig
Sendetermine
Mi. 02.11.2011
14:15–15:00
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Mo. 31.10.2011
23:30–00:15
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Mo. 02.01.2006
23:30–00:15
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Do. 07.07.2005
22:00–22:45
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Mo. 14.02.2005
23:00–23:45
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Di. 04.01.2005
03:10–03:55
03:10–
Mo. 03.01.2005
21:45–22:30
21:45–
Sa. 25.12.2004
03:45–04:30
03:45– NEU
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