Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland trat vor 60 Jahren, am 24. Mai 1949, in Kraft. An den Anfang des Gesetzeswerks wurden 19 Grundrechte gestellt, die vor dem Hintergrund der Erfahrungen des Dritten Reichs jedem Bürger ein Leben in Würde und Selbstachtung, frei von staatlicher Willkür, garantieren sollen. Den 19 Grundrechten ist ein außerordentliches Filmexperiment gewidmet: GG19. In 19 kleinen Geschichten wird versucht, die Grundrechte szenisch zu thematisieren. Die Episoden bieten dem Zuschauer ungewöhnliche und teilweise provokante Sichtweisen auf die Bedeutungen und Wirkungen, die diese 19 Verfassungsartikel in unserem Leben haben können und sollen.
Dem filmischen Experiment GG19 gelingt es,
fernab von abstrakten Belehrungen durch provokative Inszenierungen zum Nachdenken und Diskutieren anzuregen. Wie ist das Verhältnis zwischen Bürger und Gesetz? Und wie passen Anspruch und Wirklichkeit zusammen? Die in ganz Deutschland gefilmten Geschichten sind teils dramatisch und berührend, teils aber auch komisch und unterhaltsam. Jenseits dieses gefühlsmäßigen Wechselbads ringen die Geschichten dem Zuschauer eine eigene Haltung ab.
Artikel 2 „Stehplatz“, Artikel 3 „Ladies First“, Artikel 4 „Fremdes Kind“, Artikel 5 „Der große Videoschwindel“, Artikel 6 „Alles wird gut“, Artikel 7 „Die Lehrerin“, Artikel 8 „Nie wieder“, Artikel 9 „Human Resources“, Artikel 14 „Kaspars Erbe“ (Text: WDR)