Ärztliche Behandlungsfehler, früher auch „Kunstfehler“ genannt, können zu schweren Gesundheitsschäden bei Patienten führen, im Extremfall zum Tod. Wie ist die Definition dieser Behandlungsfehler, was müssen Patienten tun, um ggf. Schadenersatz zu erstreiten? Wie kommt man an einen verlässlichen Gutachter und was ist im Zivilrechtsverfahren zu beachten? Ulrich Timm spricht darüber mit Jens Prütting, Professor für Medizinrecht an der Bucerius Law School in Hamburg. (Text: Tagesschau24)