Die Schuld des Dr. Homma

D 1951 (89 Min.)
  • Drama
  • Krimi

Der Arzt Dr. Magnus Homma soll seine Gattin ermordet haben. Es kommt zu einem Aufsehen erregenden Prozess, bei dem es aufgrund erdrückender Indizien und einer unter Eid abgegebenen Aussage seitens Hommas Stieftochter Beate zu einer Verurteilung kommt. Die Tochter seines Strafverteidigers Kersten, Dr. Ilse Kersten, die selbst als Anwältin zugelassen ist, kann Dr. Homma trotz großen Engagements nicht mehr retten, die Todesstrafe wird ausgesprochen. Während der Prozessdauer haben sich Magnus und Ilse ineinander verliebt, und so kämpft die Anwältin mit verbissener Ausdauer weiter um den Mediziner, von dessen Unschuld sie überzeugt ist. Hommas Sohn Gerhard steht gleichfalls an der Seite seines Vaters. In der letzten Nacht vor der Hinrichtung setzten alle Drei sämtliche Hebel in Bewegung, um Dr. Hommas Hinrichtung zu verhindern. Die Schwachstelle ist die Stieftochter, die, so sind alle überzeugt, vor Gericht meineidig wurde. Und tatsächlich gibt diese, nachdem man sie lange genug „bearbeitet“ hat, ihre Falschaussage zu. Dr. Hommas Gattin, so stellt sich heraus, hatte sich durch eigene Hand das Leben genommen. In diesem Umstand aber sieht Dr. Homma durchaus eine eigene Schuld, dass es soweit gekommen ist: Magnus Homma hatte einst seine Frau nur wegen ihres Geldes geheiratet, und dementsprechend lieblos verlief beider Ehe. Diese Nichtbeachtung führte letztlich dazu, dass Frau Homma ihrem Leben ein Ende gesetzt hatte.

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Deutscher Kinostart04.10.1951Internationaler Kinostart1951

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