Gehört Beihilfe zu Suizid zu den Aufgaben eines Arztes? Ja, sagen die neuen ethischen Richtlinien. Jeder, der «unerträglich leidet» soll neu Anspruch auf Sterbehilfe haben. Das stellt vor allem Vertrauensärzte vor ein Dilemma. Kommt der Tod auf Bestellung? Die Schweiz gilt bei der Sterbehilfe als Pionierin – und will sich nun noch weiter öffnen. Neu erlaubt ist Sterbehilfe durch Ärztinnen und Ärzte bei «unerträglichem Leiden». Bisher musste ein Patient aufgrund einer Erkrankung dem «Lebensende nahe» sein. Wegen diesen neuen ethisch-medizinischen Richtlinien der Schweizerischen Akademie für Wissenschaften (SAMW) herrscht Aufruhr unter der
Ärzteschaft. Denn auch Menschen ohne tödliche Erkrankung können von ihrem Vertrauensarzt Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Vertrauensärzte sind oft Hausärztinnen und Hausärzte. Diese haben das Recht, die Beihilfe zu verweigern. Wie gehen Ärzte mit dem Wunsch ihrer Patienten um, sterben zu wollen? Wer bestimmt, ob jemand «unerträglich leidet»? Wie vereinbaren Mediziner es mit ihrem Gewissen, ihrem Patienten ein Rezept für ein tödliches Medikament auszustellen, vom dem sie nicht wissen, wann und wo es eingenommen wird? Und wie ändert sich dadurch unser Umgang mit dem Sterben? Die Diskussion im «Club» unter der Leitung von Barbara Lüthi. (Text: SRF)