RTL erwägt Klage gegen Bundeskartellamt-Beschluss

Verbot der geplanten Videoplattform „nicht nachvollziehbar“

Michael Brandes – 18.03.2011

Nachdem das Bundeskartellamt den Aufbau einer von den Mediengruppen RTL und ProSiebenSat.1 betriebenen Online-Videoplattform untersagt hat, erwägt RTL nun gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen. „Die Behörde verhindert damit einen insbesondere aus Nutzersicht neuen praktischen Service zum kostenlosen zeitversetzten Abruf von TV-Inhalten auf einer zentralen Plattform“, heißt es in einer Stellungnahme der RTL-Mediengruppe. Zudem werde die Position der deutschen Unternehmen im internationalen Wettbewerb geschwächt.

Das Bundeskartellamt hatte argumentiert, die gemeinsame Unternehmung würde „das marktbeherrschende Duopol der beiden Sendergruppen auf dem Markt für Fernsehwerbung weiter verstärken“. Zudem hätten sich die Gruppen nicht bereit gezeigt, konzeptionellen Änderungen zuzustimmen und eine „weitergehende Öffnung der Plattform in technischer Hinsicht sowie für andere Anbieter“ vorzunehmen (fernsehserien.de berichtete).

Die Entscheidung des Kartellamtes hält RTL aus unterschiedlichen Gründen für nicht nachvollziehbar. Das Amt verkenne, „dass das geplante Joint Venture als rein technischer Dienstleister im Gegensatz zu der amerikanischen Plattform Hulu keinerlei Vermarktungsaktivitäten ausgeübt hätte.“ Weil die teilnehmenden Sender ihre Inhalte selbst vermarkten, sei der Werbemarkt gar nicht betroffen. Ein „wettbewerbsloses Duopol“ sei zudem ohnehin nicht erkennbar, da sich beide Sendergruppen „seit jeher in intensivem Wettbewerb um Zuschauer und Werbekunden“ befänden. Auch sei unklar, wie das Medium Internet, das von internationalen Unternehmen dominiert werde, in diese Theorie passe.

Überraschend sei auch der Kritikpunkt, das Angebot würde sich ausschließlich an TV-Sender richten, denn in den im Vorfeld geführten konstruktiven Gesprächen mit dem Kartellamt sei dieser Punkt gar nicht zur Diskussion gebracht worden. Innerhalb von vier Wochen können RTL und ProSiebenSat.1 Beschwerde einlegen und somit den Gang vor das Oberlandesgericht Düsseldorf antreten.

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