Mordopfer ohne Persönlichkeitsrecht?

Leichenbilder im TV

Jutta Zniva – 08.12.2005

In der Klage des Sohnes eines Mordopfers gegen „Spiegel TV“ entschied nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Bei Straftaten getötete Menschen haben posthum keinen Anspruch auf Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts, wenn ein TV-Sender Bilder des Leichnams zeigt.

Ein Kamerateam von hatte von der Polizei Zutritt zu einem Tatort bekommen und eine teilweise entkleidete und identifizierbare Leiche gefilmt. Die Bilder der 80jährigen Frau, die von ihrer psychisch kranken Tochter erschlagen worden war, waren dann im Sat.1-Magazin „Spiegel TV“ gesendet worden. Wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes seiner Mutter hatte der Sohn des Mordopfers den Sender daraufhin geklagt.

Die Begründung des Bundesgerichtshofs: Die Entschädigung für Verletzung des Persönlichkeitsrechts diene der „Genugtuung“ der Opfer. Nur Lebende hätten Anspruch darauf – und nicht die Erben des Opfers.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    Auch Tote haben ein recht auf Würde und Anstand.
    Das die Polizei denen auch noch erlaubt hat,das ganze zu Filmen finde ich Pietät- und Geschmacklos,man hätte ja wenigstens die Angehörigen fragen können,ob diese damit einverstanden sind.
    Aber darüber sind die einfach hinweg gegangen.
    • am via tvforen.de

      Generell richtig:
      ein toter Mensch hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ist so. Wie soll er das erhaltene Geld auch ausgeben ? Ein Anspruch kann auch nicht auf die Erben übergehen. Insoweit ist der Spruch der Richter wohl richtig, aber nur die eine Hälfte der Medaille.

      Denn:
      Die Würde des Menschen ist unantastbar. Artikel 1 GG. Da steht nix davon, ob es sich dabei um lebende oder tote Menschen handelt.
      Der Richterspruch müsste also noch weitergehen:
      ein Schadensersatzanspruch der Erben besteht nicht, gleichzeitig werden aber die Polizisten wegen Vergehen gegen ihre Dienstordnung und gegen Artikel 1 GG bestraft und die Journalisten nach Artikel 1 GG.
      Die festzusetzende Geldstrafe kann dann in der Jugendhilfe eingesetzt werden...
    • am via tvforen.de

      "Ehre die Toten!" Ein Spruch den leider, in der heutigen Zeit, keiner mehr kennt. Die Leute die sich den ganzen Tag nur Leichen, und sonst welchen Kram der dem gleich kommt, im TV oder sonst wie reinziehen, dabei höchstwahrscheinlich noch breit grinsen oder nur den Kommentar abgeben:"Cool", haben kein Ehrgefühl vor den Toten. Diese Menschen gehen bestimmt nicht einmal auf den Friedhof um sich der eigenen Ahnenreihe zu erinnern... Diese Leute denken sich: Tot ist tot. Doch passt mal auf: Kennt ihr Mozart? Genau in diesem Moment gendenkt ihr einem Toten!
      Das Traurige ist, die Angehörigen der Toten aus dem besagten Titel, können sich ihrer Verstorbenen gewiss nicht mehr so positiv erinnern, wie es mit Sicherheit angebracht wäre, denn totale Blosstellung hat das Bild der armen Menschen geändert. Zumindest für die jetztige Generation.

      Sicher, auch ich schaue mir Starship Troopers und andere brutale Filme hin und wieder an, doch das ist mit solcherlei nicht gleichzusetzen...

      Ehre die Toten und auch Ihr bleibt in Erinnerung, die Gesellschaft brauch diese Tugend wieder! Zu Schade, dass dies in den letzten Jahrzehnten so abgeschlafft ist...
  • am via tvforen.de

    Das Kamerateam und Spiegel-TV verdiente mit den Bildern der Toten Geld. Unnötigerweise, finde ich. Wieso müssen im Fernsehen ständig Leichen gezeigt werden?

    Ich finde, da haben die Angehörigen ruhig Anspruch auf eine Zahlung.
    • am via tvforen.de

      Man muss sich das vorstellen: Ein Angehöriger wird ermordet, und im Fernsehen ist zu sehen, wie die Kamera über die halbnackte Leiche gleitet ...
    • am via tvforen.de

      Also ich bin nicht generell dagegen, dass am TV Leichen gezeigt werden, z.B. bei Terroranschlägen, Hungersnöten oder sonstigen Katastrophen kann man sich das Ganze erst so richtig vorstellen, wenn man mal solche Bilder gesehen hat. Damit sind aber keine "genüsslichen" Grossaufnahmen gemeint, sondern meist Totalen, die den Ort des Geschehens zeigen.

      Andererseits wird man heute mit solchen Bildern derart überflutet, dass sie irgendwie auch oft nur noch ein Achselzucken provozieren, in diesem Sinne finde ich auch, die Medien sollten sich ein bisschen zurückhalten.

      Ich frage mich, ob die Medien das heute zeigen müssen um überhaupt noch eine Reaktion zu provozieren... aber im Grunde genommen wird wahrscheinlich nur langsam die "Reizschwelle" immer höher geschraubt und der Mensch stumpft dadurch einfach immer mehr gegenüber solchen Bildern ab.

      Ich finde das Ganze wirklich sehr zwiespältig. Weil "grauslige" Bilder eben halt wirklich mehr vermittlen, als Zahlen und Worte wie z.B. "Bei Anschlag im Irak starben 10 Menschen". Vielen wird erst wenn sie die zerfetzten Leichen sehen wirklich bewusst, wie unmenschlich das Ganze ist und dass echte Schicksale hinter der "Headline" stecken.

      Ich hoffe einfach, die Medien geben sich nicht mehr und mehr der reinen Sensationslust hin, sondern setzen solche Bilder nur ein, wenn wirklich etwas vermittelt werden soll. Gesichter sollte man meiner Meinung nach bei Leichen nicht erkennen dürfen.
    • am via tvforen.de

      Das mag schon sein, dass da die Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen nicht mehr betroffen sind, aber wie steht's mit den Persönlichkeitsrechten des Angehörigen?

      Ich finde das sowieso schlimm. Wie schon jemand sagte, das Gesicht des Verstorbenen sollte nie zu erkennen sein, es sei denn er hätte seine Einwilligung dazu gegeben. Man sollte die Würde des Menschen, auch nach dessen Tod wahren und respektieren.
    • am via tvforen.de

      Es geht hier nicht nur um das allgemeine Persönlichkeitsrecht (wie z.B. beim Recht am eigenen Bild ... das ein getötetet wohl nicht mehr hat) sondern auch um die Menschenwürde ....

      Ich empfinde dieses Urteil als Schande haben Tote denn keine Würde die man achten muß ....

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