Lohnender Gerichtstermin für Stefan Raab
Strafantrag zurückgenommen
Jutta Zniva – 20.03.2006
Statt 150.000 Euro Strafgeld wegen der scherzhaften Bezeichnung einer Frau als Drogendealerin in seiner Sendung „TV total“ muss Stefan Raab nun lediglich 20.000 Euro zahlen. Dafür hat er sich schriftlich bei der Gekränkten zu entschuldigen.
Raab war gegen das ursprüngliche Urteil des Münchner Amtsgerichts im Beleidigungsprozess vom vergangenen September in Berufung gegangen. Mit Erfolg: Die Frau, die Raab bei der Einschulung ihrer Tochter mit einer Schultüte im Arm gezeigt und mit dem Kommentar „Unfassbar, oder? Die Dealer tarnen sich immer besser“ gekränkt hatte, hat ihren Strafantrag zurückgezogen.
Richter Klaus Jörg hatte zu Beginn des heutigen Prozesses vorgeschlagen, das Verfahren durch Rücknahme des Strafantrags und Zahlung „eines gewissen Schmerzensgeldes“ zu erledigen. Die Persönlichkeitsrechte der Klägerin seien nicht schwer genug verletzt worden. Der Anwalt der Nebenklägerin legte vor allem Wert auf eine Entschuldigung. Seine Mandantin sei vor einem Millionenpublikum durch den Dreck gezogen worden.
Nach telefonischer Rücksprache mit Stefan Raab, dem es freigestellt worden war, im Gerichtssal zu entscheiden, kam es zur Einigung. Raab zahlt 20.000 Euro und die Verfahrenskosten „zur Wiederherstellung des Rechtsfriedens und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Und schreibt den Entschuldigungsbrief.