Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat die vom Bundeskartellamt erteilte Genehmigung der Übernahme von Kabel BW durch Unitymedia aufgehoben. Die Fusion der beiden Kabelnetzbetreiber ist damit höchst unsicher geworden.
In seiner Entscheidung vom Mittwoch (14. August) stellte das Gericht fest, die seinerzeit von Unitymedia gegenüber dem Kartellamt gemachten Zusagen seien nicht ausreichend, um die aus der Fusion resultierende Verstärkung seiner marktbeherrschenden Stellung auszugleichen. Auf Grund der Zusagen hatte das Amt die Übernahme Ende 2011 nach einem längeren Prüfverfahren genehmigt.
Das heute unter Unitymedia Kabel BW firmierende Unternehmen hat laut Focus bereits angekündigt, gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) einzulegen. Sollte es bei dem Beschluss bleiben, müsste das Kartellamt erneut prüfen, ob die Fusion mit zusätzlichen Auflagen genehmigt werden könnte. Im für das Unternehmen ungünstigsten Fall müsste die bereits vollzogene Fusion rückgängig gemacht werden.
Die Deutsche Telekom und der regionale Netzanbieter Netcologne hatten gegen die Entscheidung des Amtes Beschwerde vor dem Düsseldorfer OLG eingelegt, weil sie trotz der Zugeständnisse von Unitymedia eine marktbeherrschende Stellung des Unternehmens sahen. Das OLG folgte dieser Argumentation. Zwar sei der deutsche Markt für Kabelfernsehen bisher überwiegend regional aufgeteilt. Es gebe aber ausreichende Anzeichen dafür, dass Kabel BW ohne die Fusion seinen Markt innerhalb der nächsten drei bis fünf Jahre auf Nordrhein-Westfalen, und damit auf das Gebiet von Unitymedia ausgedehnt hätte. Dadurch wäre eine Konkurrenz der beiden Anbieter entstanden, die aber durch die Fusion verhindert wurde.
Unitymedia gehört seit 2010 zum US-Medienkonzern Liberty Global.