[UPDATE] Ein Jahr ohne Sendelizenz: Family TV und blizz senden noch immer

blizz: Verfahren wegen ungenehmigter Rundfunkveranstaltung eingeleitet

Glenn Riedmeier
Glenn Riedmeier – 13.08.2018, 19:00 Uhr

Family TV + blizz – Bild: ITV Media Group
Family TV + blizz

Am 26. Juni 2017 und damit vor mehr als einem Jahr hat die ZAK (Kommission für Zulassung und Aufsicht) beschlossen, dass wegen mehreren Verstößen nach Vorlage und Einbringung der LfK und der BLM die Zulassungen für die beiden Sender Family TV und blizz widerrufen werden (fernsehserien.de berichtete). Beide Kanäle senden allerdings heute noch.

fernsehserien.de hat bei den verantwortlichen Medienanstalten nachgefragt, wie der Stand der Dinge aus juristischer Sicht ist. So bestätigte ein Pressesprecher der Medienanstalten, dass sowohl die für blizz zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) wie auch die für Family TV zuständige Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) die Sendelizenzen mit sofortigem Vollzug widerrufen haben. Dagegen ist Timo C. Storost, der Geschäftsführer der beiden Sender, gerichtlich vorgegangen.

Laut Pressesprecher der Medienanstalten ist in Baden-Württemberg noch keine Entscheidung im Eilverfahren ergangen. In Bayern hingegen hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof den Sofortvollzug des Widerrufs bestätigt. Somit hätte blizz den Sendebetrieb längst einstellen müssen. Da dies bislang nicht erfolgt ist, hat die BLM ein Verfahren wegen ungenehmigter Rundfunkveranstaltung eingeleitet. In beiden Fällen ist das Verfahren nach wie vor rechtshängig. Dies ist nach mehr als einem Jahr der Stand der Dinge.

UPDATE: Timo C. Storost gab gegenüber fernsehserien.de folgende Statements ab: „Betreffend Family TV gab es Anfang August 2017 eine Verständigung zwischen dem Verwaltungsgericht Stuttgart und der LfK. Auf Grundlage dieser Verständigung erfolgt seither auch der weitere Sendebetrieb – in zulässiger Weise. Da das Verfahren weiter rechtshängig ist, können wir hier keine weiteren Angaben machen. Auch betreffend blizz ist das Hauptsacheverfahren in erster Instanz weiter vor dem Verwaltungsgericht Augsburg rechtshängig. Auch hier können wir aus prozessualen Gründen keine weiteren Angaben machen. blizz wird im Januar seinen fünften Geburtstag feiern und auch darüber hinaus, sehen wir den weiteren Sendebetrieb hierfür als gewährleistet an. Das von der BLM eingeleitete Verfahren wegen angeblich ungenehmigter Rundfunkveranstaltung ist uns bekannt und wissen darauf entsprechend zu reagieren und uns zu mit den vorliegenden rechtlichen Möglichkeiten zu verteidigen. Unabhängig davon ist, wie bereits ausgeführt, das Hauptsacheverfahren weiter rechtshängig.“

Hintergrund ist, dass es bei Family TV laut LFK „zu wiederholten Urheberrechtsverletzungen und zu Verstößen gegen medienrechtliche Bestimmungen“ gekommen sei. Die für blizz zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) stellte im Juni 2017 fest: „Der Entzug der Zulassung war zwingend, da nicht mehr alle Voraussetzungen vorlagen. So wurde u.a. ein nicht unerheblicher Teil von blizz mit Inhalten bestritten, für die der Anbieter keine Urheberrechte hatte.“

Timo C. Storost ging gegen die Beschlüsse rechtlich vor. In einer Pressemitteilung des Jahres 2017 führte er aus, dass die Urheberrechtsverstöße darauf zurückzuführen seien, dass die betreffenden Vertragspartner nie im Besitz von Lizenzrechten der entsprechenden Sendungen waren, was die ITV Media Group allerdings nicht wusste.

Das Programm von Family TV und blizz besteht momentan vorwiegend aus den Serien „Acapulco H.E.A.T.“ und „Conan, der Abenteurer“ sowie Formaten wie „Golden Globe“, „Family TV Reisetraum“, „Bubble Gum TV“ und „ICF München“ und mehreren Reisedokumentationsformaten. Ab Oktober wird das Serienangebot um „Tarzan – Die Rückkehr“, „Ein Mountie in Chicago“ und „Mutant X“ ergänzt.

Anmerkung: In einer früheren Version des Artikels waren ein paar Formulierungen nicht korrekt. Diese wurden auf Wunsch des Geschäftsführers Timo C. Storost entsprechend korrigiert. So wurde berichtigt, dass die ZAK nicht beschlossen hat, dass der Sendebetrieb von der Family TV und blizz eingestellt werden muss, sondern dass die Zulassungen widerrufen wurden. Es wird nachdrücklich betont, dass beide Verfahren noch immer rechtshängig sind. Des Weiteren stand zuvor im Artikel, dass es eine firmeninterne Umwandlung gegeben habe und das Unternehmen FBT Deutschland GmbH neu gegründet wurde. Dies war nicht korrekt. Die Family TVblizz Media GmbH wurde bereits im Mai 2016 in die FBT Deutschland GmbH umbenannt, während die beiden Sender über die ITV Media Interactive e.K. laufen.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • (geb. 1976) am

    Ist es nicht viel mehr so, dass dem ganzen ein Streit über einen dritten Sender vorausging, welchem ohne Begründung die Sendelizenz verweigert wurde und die angeblich Urheberrechtsverstöße Monate nach ihrem Auftreten als Grund herangezogen wurden um dem Sender-Chef das Leben schwer zu machen.

    Im Prinzip findet hier ein offener Staatsboykott eines unabhängigen Senders statt und die Situation zeigt einzig den wahren Hintergrund. solange genug Gebühren fließen genehmigt der Staat alles, setzt sich jemand zur Wehr, wird mit allen (auch unfairen) Mitteln versucht jemanden in den Ruin zu treiben.

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