Disney+ hat angekündigt, im Kampf gegen Account-Sharing Ernst zu machen, dabei aber wie der große Bruder Netflix auch einen kostenpflichtigen Ausweg zu etablieren – schließlich will man ja die Kunden nicht loswerden, sondern „nur“ mehr Geld verdienen. Daher setzt auch Disney+ auf die Option Paid Sharing.
Zuvor hatte Disney+ längerfristig seine AGBs geändert, die einst keine Einschränkungen gemacht hatten, mit wem man seinen Account teilte – lediglich das eigene Passwort durfte man auch früher nicht teilen.
Zusatzmitglieder
Nach einem Testlauf in ausgewählten kleineren Märkten hat Disney+ ab sofort unter anderem in den USA und Europa die Option Zusatzmitglied (Extra Member add-on) eingeführt, mit der ein Accounthalter (mit Einschränkungen) eine weitere Person in seinen Account einladen kann – wofür dem Accounthalter die zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden.
Dabei erhält das Zusatzmitglied dieselben Rahmenbedingungen – mit Werbung bzw. ohne Werbung – wie der Hauptaccount. Eine Zusatzmitgliedschaft ohne Werbung kostet dabei in Deutschland monatlich 5,99 Euro, mit Werbung sollen es knapp 5 Euro sein.
Das Zusatzmitglied erhält dann ein eigenes Login. Ein bisheriges Nutzerprofil des Accounts kann auf das neue Zusatzmitglied übertragen werden, so dass der Nutzer also seine bisherigen Einstellungen mitnehmen kann. Pro zahlendem Account kann nur ein Zusatzmitglied hinzugefügt werden, das dann auch nur „auf einem Gerät gleichzeitig“ streamen kann.
Text für die Einladung zu einer Zusatzmitgliedschaft Disney+/Screenshot fernsehserien.de
Vorgehen gegen Account-Sharing und „das Kleingedruckte“
Mit dem jetzigen Schritt will Disney+ ja gegen Account-Sharing mit Personen außerhalb des Haushalts vorgehen – daher nutzt Disney+ die IP-Adressen seiner Kunden, um festzustellen, ob ein Account eben solch verdächtiges Verhalten aufweist.
Sollten die elektronischen Spürnasen des Streamingdienstes dabei fälschlich anschlagen – der Accounthalter schaut außerhalb des eigenen Haushaltes ODER der Haushalt ist kürzlich umgezogen – so kann der Nutzer sich nach dem Aufpoppen einer Missbrauchswarnung (auf Englisch This TV doesn’t seem to be part of the household for this account) per „Widerspruch“ einen Passcode per Mail zuschicken lassen, mit dem man sich als Accounthalter ausweisen kann.
Die Möglichkeit, einzelne Nutzerprofile wie beim Zusatzmitglied von einem Account auf einen anderen zu übertragen, kann auch genutzt werden, um die Daten eines Nutzerprofils auf einen neuen „Hauptaccount“ zu übertragen, der seine Rechnung dann selber zahlt.
Laut Disney+ kann wie gesagt pro Account nur eine Zusatzmitgliedschaft hinzugefügt werden. Ausgeschlossen von dieser Möglichkeit sind zudem einerseits Disney+-Accounts, die über eine andere Streamingmitgliedschaft bezahlt werden (also etwa MagentaTV oder Amazon Prime Video) sowie Bundles (was eher die USA betrifft, wo Abos für Hulu, Disney+ und ESPN auch in vergünstigten Paketen angeboten werden). Auch kann eine Einladung zu einer Zusatzmitgliedschaft nicht an die Adresse eines aktiven oder ruhenden Disney+-Accounts geschickt werden.
Kommentare zu dieser Newsmeldung
S-Markt am
wieso ist sowas eigentlich möglich? ein normaler mensch schaut nur einen streamingdienst zur zeit. irgendwann hat man alles gesehen, was man sehen wollte. warum behalten die meisten leute trotzem streamingdienste, die sie schon gesehen haben (ausser, sie sharen). für mich macht diese gewinnoptimierung gar keinen sinn, da sie mit der marktrealität nicht im einklang steht. ich werde auch weiterhin streamer in die tonne treten, wenn ich nen anderen finde, der mehr kontent hat, den ich noch nicht kenne. bye bye disney, hallo netflix oder paramount. und danach dann der nächste.
Romplayer (geb. 1988) am
Ist diese Frage dein Ernst? Also erstens kommt andauernd neuer Content zu den Streaming-Diensten, und zweitens kann man auch Dinge erneut ansehen, obwohl man sie schon kennt. Grade bei Disney+ mit einem Kinder-/Familien-Fokus dürfte das besonders stark ausgeprägt sein.
Yoda_FDS (geb. 1967) am
Was passiert, wenn ich mein Disney+ im Urlaub nützen will? Genau das wurde ja von der EU explizit ermöglicht (Geoblocking).
Romplayer (geb. 1988) am
Steht doch im Artikel. Email anfordern, Code eingeben, weitergucken.
Marcus Cyron (geb. 1976) am
Das ist doch nur noch irre. Bald darf man DVDs nicht mehr mit Menschen ausserhalb des eigenen Haushaltes schauen. Wenn man ein Buch kauft, darf man das nur noch als Käufer lesen und ja nicht verleihen! Wie gut, dass ich keine Streaming-Accounts mehr habe.
Andre Duve (geb. 1963) am
Was genau soll daran irre sein? Man mietet sich ein digitales Angebot und erhält dafür das Recht, das Ding an Hinz und Kunz weiterzugeben? Ist das so in etwa die Erwartungshaltung heutzutage?
Zum Drüberstreuen kommt dann natürlich noch der unfassbare Vergleich mit physischem Eigentum, nicht jeder Vergleich ist passend, hier hinkt er ganz gewaltig.
Damit du dich weiter empören kannst: ebooks, ecomics oder audio-books kann man auch nicht verleihen, wenn sie digital erworben werden, man erhält lediglich ein Nutzungsrecht.