Dieter Bohlen: Schmerzensgeld für Nacktfotos

Die Zeitschrift „Viel Spaß“ muss 40.000 Euro berappen

Michael Brandes – 18.06.2009

Das Landgericht Hamburg hat die Zeitschrift „Viel Spaß“ zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 40.000 Euro an Dieter Bohlen verurteilt. Unter der Überschrift „Dieter Bohlen im Paradies – wie Gott ihn geschaffen hat“ veröffentlichte das Frauenblatt aus dem Burda Verlag vor zwei Jahren Paparazzi-Nacktfotos. Die Redaktion hatte die intimste Stelle am Körper des Musikproduzenten dabei mit Laubblättern überklebt. Im dazugehörigen Text hieß es unter anderem: „Dieter, wie Gott ihn schuf – was für ein Anblick! Ehrlich, für seine 53 Jahre hat Dieter Bohlen noch ein ziemlich knackiges Popöchen und seine Brust- und Bauchmuskulatur sind bestens in Schuss.“

Nach Angaben des Burda Verlags handelt es sich bei „Viel Spaß“ um eine „junge kompakte Freizeit-Illustrierte“ mit dem Motto „Frisch, fröhlich und frech – und immer auf der Seite der Frauen“, die mehr als 400.000 Leser(innen) wöchentlich aufweisen kann. Zum Themenspektrum zählt eine „quirlige“ Mischung aus Star-Interviews und Promi-News sowie „eine kompetente Beratung zu Themen wie Gesundheit, Haushalt, Geld und Recht“.

Zumindest in diesem Fall war die hausinterne Rechtsberatung aber wohl doch nicht so kompetent, denn das Gericht folgte weitgehend der Argumentation Bohlens, blieb dabei aber unterhalb seiner Forderung von „mindestens 80.000 Euro“. Die Gegenseite lehnte eine Zahlung ab, weil der Kläger „schon ein entsprechendes Image gehabt habe oder die Berichterstattung selbst herausgefordert habe. Wer seinen Intimbereich bewusst der Öffentlichkeit preisgebe oder durch sein Verhalten in besonderem Maße das Interesse der Öffentlichkeit auf sich ziehe, könne keine Geldentschädigung verlangen, wenn sich die Medien mit ihm befassen“. Zudem hätte man ja schließlich auch „alle sensiblen Körperzonen großflächig geblendet“.

„Es mag zwar ein Interesse gewisser Leserkreise daran bestehen, wo, mit wem und in welcher Weise der Kläger seinen Urlaub verbringt. Hierbei handelt es sich aber um ein bloßes Unterhaltungsinteresse, dem in der Abwägung mit der Pressefreiheit von vornherein ein geringes Gewicht zukommt“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die Fotos seien heimlich und ohne Einverständnis des Klägers gemacht worden, der Blick des Lesers sei durch die Art der Berichterstattung „auf den intimen Körperbereich des Klägers“ gelenkt worden. Zudem sei auf einem Bild „anhand des Schattenwurfs auch das Genital des Klägers zu erkennen“.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    von diesen schmierenblättern gibt es einfach zuviele. die verstopfen das ganze zeitschriftenregal.
    • am via tvforen.de

      Ich dachte, Schmerzensgeld bekommen die Leser, die sich die Fotos haben ansehen müssen ...
      • am via tvforen.de

        Das auch, aber normal müßten alle Zuschauer von Bohlen Schmerzensgeld erhalten, die ihn im Fernsehen zu Gesicht bekommen. Das Verhalten dieses Kerls ist doch eine Zumutung und eine Ohrfeige ins Gesicht des Zuschauers.
    • am via tvforen.de

      Bohlen macht öffendlich Kandidaten zur Schnecke, aber wenn ihn mal jemand nur ein bisschen verarscht, dann zerrt er den gleich vor den Kadi.

      Dem sollte man mal Fernsehverbot erteilen.

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