‚Autotipps‘: Medienhüter werfen n-tv Schleichwerbung vor

Verstöße gegen Werberichtlinien bei VOX und Nickelodeon

Michael Brandes – 20.09.2013, 13:56 Uhr

'Autotipps': Medienhüter werfen n-tv Schleichwerbung vor – Verstöße gegen Werberichtlinien bei VOX und Nickelodeon – Bild: n-tv

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat bei n-tv, VOX und Nickelodeon Verstöße gegen die Werberichtlinien festgestellt. Im Falle des Nachrichtensenders wurde Schleichwerbung beanstandet.

Der Vorwurf betrifft die n-tv-Nachrichten vom 23. Januar 2013. Innerhalb der Sendung wurde der Beitrag ‚Autotipps für den Winter‘ ausgestrahlt, in dem die Dienstleistungen der Firma A.T.U. übermäßig herausgestellt worden sein sollen. Die Medienhüter sehen darin einen Verstoß gegen das Schleichwerbung-Verbot.

Eine Beanstandung hat auch VOX kassiert. In diesem Fall geht es um das nicht eingehaltene Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellem Inhalt. Während der Kochsendung „Das perfekte Dinner“ vom 14. März 2013 wurde ein Split Screen-Werbespot für ein Käseprodukt ausgestrahlt, der optisch und verbal über den redaktionellen Hinweis ‚Die perfekte Empfehlung‘ mit der Sendung verbunden wurde.

Werbeunterbrechungen bei Kindersendungen sind im deutschen Fernsehen untersagt. Aus diesem Grund wurde eine Beanstandung gegen Nickelodeon ausgesprochen. Der Kindersender hatte am 28. Mai 2013 einen Werbeblock bei den „Pinguinen aus Madagascar“ untergebracht.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am

    Hoffentlich Lernen die Sender da draus. Und allen anderen dient das als Warnung, es ihnen nicht gleich zu tun.

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