Folge 237

  • 237. Braucht es härtere Strafen für sexualisierte Gewalt im Netz?

    • ARD Mediathek: Tausende Dateien mit verstörendem Inhalt
    Folge 237 (15 Min.)
    Münster: Martin S. nennt sich auf TikTok „Sadistic Daddy“. Er schreibt dort eine 11-Jährige an und verlangt Nacktfotos von ihr. Als die Mutter des Mädchens das mitbekommt, schaltet sie sofort die Polizei ein. In der Wohnung von Martin S. finden die Beamten tausende Dateien, die sexualisierte Gewalt an Kindern zeigen. Während der Ermittlungen wird klar: Schon mit Anfang 20 war er wegen des Besitzes von kinderpornografischen Materialien verurteilt worden. Und: es gibt noch
    eine weitere Tat: Martin S. hat auf einer anderen Videoplattform einer Frau befohlen, sexuelle Handlungen an einem Kind durchzuführen. Martin S. nimmt diese Tat mit seinem Handy auf. Wie können Kinder vor sexualisierter Gewalt im Internet geschützt werden? Darüber spricht Host Alina mit Michael Kutz vom Kinderschutzbund. Außerdem geht es mit Rechtsanwalt Hans Reinhardt um die Frage, ob es härtere Strafen für sexualisierte Gewalt im Netz braucht. (Text: WDR)
    Deutsche Streaming-Premiere Mo. 20.07.2026 YouTube

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