Dokumentation in 2 Teilen, Folge 1–2

  • Der neue ORF-III-Dokuzweiteiler widmet sich der Geschichte des Rundfunks in Österreich. Der erste Teil beschäftigt sich mit den Entwicklungen der frühen Phase ab 1923 bis zur Rundfunkreform im Jahr 1966. Präsentiert vom ZIB-Moderationsduo Nadja Bernhard und Tarek Leitner. Als im Jahr 1923 die ersten Sendungen des Versuchsradios Hekaphon in Wien in den Äther geschickt werden, beginnt die Zeit des Radios in Österreich. Das Potenzial des jungen Mediums erkennen damals nur Wenige. Die erfolgreichen Tests veranlassen Funkpioniere sich um eine staatliche Konzession zu bemühen. Am 1. Oktober 1924 nimmt die Radio-Verkehrs-AG (RAVAG) offiziell ihren Sendebetrieb in Wien auf.
    Ihr Generaldirektor ist Oscar Czeija. Das sich anfangs als unpolitisch verstehende Medium wird im Laufe der 1930’er Jahre zum Massenmedium und Propagandainstrument. Mit dem sogenannten Anschluss an Nazideutschland im Jahr 1938 endet auch die frühe Phase des Rundfunks in Österreich. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wird Österreich und seine Hauptstadt Wien in vier Besatzungszonen aufgeteilt, ebenso das Radio in vier Alliierte Besatzungssender aufgefächert. Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrags im Jahr 1955 erlangt auch der Rundfunk seine Souveränität zurück.
    Im selben Jahr betritt ein neues Medium die Bildfläche, das Fernsehen. Ton- und Bildangebend ist die Politik. Sie nutzt den Rundfunk bewusst, um Politik zu machen. Er ist ihr schließlich auch direkt unterstellt. Es beginnt die Zeit des Proporzfunks. Im Jahr 1964 wird jedoch der Rundfunk selbst zum Politikum. Das Rundfunkvolksbegehren als erstes jemals abgehaltene Volksbegehren in Österreich wird initiiert. Es landet aber in den Schubladen der Parteisekretariate. Die Regierungskriese im Jahr 1965 und vorgezogene Neuwahlen bringen die Wende. Die neue Bundesregierung setzt eine Rundfunkreform im darauffolgenden Jahr um. (Text: ORF)
    Original-TV-Premiere Sa. 25.03.2023 ORF III
  • Der neue ORF-III-Dokuzweiteiler widmet sich der Geschichte des Rundfunks in Österreich. Der zweite Teil beschäftigt sich mit den Entwicklungen ab dem Inkrafttreten des neuen Rundfunkgesetzes im Jahr 1967 bis in die Gegenwart. Präsentiert vom ZIB-Moderationsduo Nadja Bernhard und Tarek Leitner. Als am 1. Jänner 1967 das neue Rundfunkgesetz in Kraft tritt, steht an der Spitze der Österreichischen Rundfunkgesellschaft nicht mehr die Politik, sondern ein Generalintendant. Dem ORF wird volle Autonomie in Programm, Personal und Finanzen zugesprochen. Der erste Generalintendant Gerd Bacher führt neben einer Programmreform in Radio und Fernsehen auch eine bauliche Neuordnung durch.
    Das Fernsehen ist neben dem Radio zusätzlich zum Massenmedium avanciert. Die Kraft der Bilder wird im Jahr 1972 zum Politikum. Die mediale Inszenierung der sogenannten Schranz-Affäre, speziell durch das Fernsehen, weckt Erinnerungen an die Tage im März 1938. Mit dem Rundfunkgesetz vom Jahr 1974 wird der Österreichische Rundfunk von einer Gesellschaft formal in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt, die Macht des Generalintendanten stark eingeschränkt. Das Rundfunkmonopol des ORF beginnt im Laufe der darauffolgenden Jahre allmählich zu bröckeln. In den 1990’er Jahren wird der Weg für kommerzielle Privatrundfunkanstalten in Österreich politisch geebnet.
    Mit dem Rundfunkgesetz im Jahre 2001 wird der ORF in eine Stiftung öffentlichen Rechts umgewandelt. Das Monopol erlischt endgültig. In diesen Jahren beginnt auch der Siegeszug des Internets, mit all seinen Möglichkeiten. Durch rasante technische Fortschritte, den Breitbandausbau und der dadurch möglichen Internationalisierung des Marktes verschwimmen allmählich die Grenzen zwischen den konventionellen Medien. Diese Veränderungen stellen neue Herausforderungen für herkömmliche Broadcaster dar. Gleichzeitig wird dadurch der Beginn eines neuen Medienzeitalters eingeleitet. (Text: ORF)
    Original-TV-Premiere Sa. 25.03.2023 ORF III
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