Ich mach’ weiter Folge 13: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Folge 13
13. Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Alternativtitel: Leben in Deutschland - Arbeiten in Deutschland - Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
Folge 13
Wer im Ausland einen Beruf erlernt hat, kann prüfen lassen, ob seine erworbene Qualifikation einer vergleichbaren deutschen Ausbildung gleichwertig ist. Die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse regelt das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz. (Text: hr-fernsehen)