Folge 147

  • 147. Wie KI das Internet weniger lustig macht

    Folge 147 (10 Min.)
    Von Menschen gestaltete Cartoons werden zu KI-Trainingszwecke eingesetzt, ohne dass die Künstler*innen informiert werden. Urheberrechtlich gesehen ist die KI nicht in der Lage, schöpferisch zu handeln. Nun kommt eine EU-Reglung zum Zuge. Der EU-Ai-Act sagt im Grunde: „Bei einer Maschine liegt keine Kreativität vor, sondern nur ein Nachahmen menschlicher Entscheidungsprozesse.“ Die Folge daraus: KI-Bilder sind nicht
    urheberrechtlich geschützt. Im Gegensatz zu allen Bildern, die von Menschen geschaffen werden. Unser Vorschlag: Die ZVK (Zustimmung, Vergütung und Kennzeichnung) Künstler*innen sollen vor der Verwendung ihrer Werke für KI-Trainings explizit zustimmen müssen. Künstler*innen sollen fair vergütet werden, wenn das geschieht und KI-generierte Bilder, Videos, Texte und Musik entsprechend gekennzeichnet werden. (Text: FunFacts de)
    Deutsche Streaming-Premiere Mi. 21.10.2026 YouTube

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