„Es ist gesetzlich geregelt, dass man einen Zustellversuch verpflichtend machen muss. Nur, wenn dieser nicht gelingt, kann man das Paket bei einer Abholstation hinterlegen“, erzählt Gabriele Zgubic. Aber welchen Weg legen die Pakete von Frau & Herr Österreicher tatsächlich zurück? Wie oft scheitert der Zustellversuch tatsächlich an einer verschlossenen Tür? Tim Dworschak macht den Selbstversuch und startet ein verdecktes Experiment. (Text: Puls 4)