Folge 26

  • 26. „Strafzettel“ auf Supermarkparkplätzen

    Folge 26 (15 Min.)
    Wer vergisst, die Parkscheibe ins Auto zu legen oder ein Ticket zu ziehen, bekommt einen Strafzettel. Das kann auch auf einem Supermarkparkplatz gelten, wenn man dort die AGBs nicht liest. Diese sogenannte Vertragsstrafe kostet zwischen 30 und 50 Euro. Wer nicht zahlt oder den „Strafzettel“ nicht unter der
    Windschutzscheibe findet, bekommt Post vom Inkassounternehmen inklusive Mahngebühren. Überwacht werden die Supermarktparkplätze von Parkraumunternehmen. Aber dürfen diese Unternehmen oder sogar die Supermärkte überhaupt diese „Strafzettel“ verteilen? Es stellt sich die Frage: Dürfen die das? (Text: NDR)
    Deutsche TV-Premiere Sa. 28.01.2023 NDRDeutsche Streaming-Premiere Di. 17.01.2023 YouTube
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