Staffel 3, Folge 1–7

Staffel 3 von „Kriminalfälle – Schweizer Verbrechen im Visier“ startete am 15.01.2014 auf 3sat.
  • Staffel 3, Folge 1
    Die Geschichte beginnt Ende der 1970er-Jahre in der Umgebung von Genf. Auf einem Landgut versammelt der gebürtige Franzose Joseph („Jo“) Di Mambro Menschen um sich, mit denen er die Sonnentempler-Sekte gründet. Vor allem in der Westschweiz findet der vorbestrafte Bijoutier Anhänger seines abstrusen Gedankenguts. Di Mambro prophezeit das baldige Ende der Welt. Seinen Glaubensbrüdern verspricht er den rechtzeitigen Transit auf den Stern Sirius, verbunden mit der dortigen Wiedergeburt. Bis in die Neunzigerjahre wächst die Sekte auf über 500 Mitglieder an. Ableger bilden sich auch in Frankreich und Kanada. Zu den Gründungsmitgliedern zählt der international bekannte Schweizer Musiker und Dirigent Michel Tabachnik. Für ihn endet das Sonnentempler-Drama zwei Mal vor französischen Gerichten. Der Ausgang der Strafverfahren bleibt für ihn jedoch ohne Folgen.
    Noch 2006 äussert er sich öffentlich über seine umstrittene Rolle innerhalb der Sekte. Heute zieht er es nun allerdings vor, ganz darüber zu schweigen. Der Film rekonstruiert das Drama der Sonnentempler von den Anfängen bis zum Ende. Insgesamt hat die Sekte 74 Menschen in den Tod gerissen. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie es überhaupt zu einer solchen Tragödie kommen konnte. Von Sektenführer Jo Di Mambro, der die Öffentlichkeit scheute, waren bis jetzt nur einige wenige Fotos bekannt. Erstmals sind auch Filmaufnahmen von Di Mambro zu sehen. Sie zeigen Di Mambro beim Zelebrieren eines bizarren Rituals. Mit den Kriminalbeamten, die 1994 in Cheiry FR und Salvan VS im Einsatz standen, kehrt Autor Felice Zenoni an die Orte des sinnlosen Massakers zurück.
    Der damalige Freiburger Untersuchungsrichter André Piller und Robert Steiner, Chef der Walliser Kriminalpolizei, erinnern sich an die irreale Szene, als sie unerwartet und unvorbereitet auf die vielen Leichen stiessen. Alle damals im Einsatz stehenden Polizisten waren fassungslos. Nicht ein Einziger des Einsatzteams hat später in seiner Karriere Schlimmeres gesehen. (Text: SRF)
    Original-TV-PremiereSo 07.07.2013SRF 1
  • Staffel 3, Folge 2
    Das Saisonfinale steht in der 93. Minute kurz vor dem Abpfiff, als die Zürcher im Basler St. Jakobspark das entscheidende Tor schiessen. Es ist ein unerwarteter Sieg der Zürcher Mannschaft. Unbeschreibliche Szenen spielen sich in der Folge auf und neben dem Spielfeld ab. Szenen der Gewalt, die später unter dem Titel „Die Schande von Basel“ in die Geschichte eingehen. Zur selben Zeit steigt in Zürich eine Megaparty. Mit dabei sind der 28jährige Carrosserie-Spengler Roland Maag und seine Kollegen. Bis in die frühen Morgenstunden dauert die Feier. Als sich Roland auf den Heimweg macht, wird er Zeuge eines Streits. Er will schlichten helfen und gerät dabei selber in die Pöbelei hinein. Unvermittelt und aus nichtigem Grund kassiert er einen Faustschlag mitten ins Gesicht.
    „Roli fiel um wie ein Baumstamm und knallte mit dem Hinterkopf auf den Asphalt. Dann war es still“, erinnert sich sein Begleiter Ronny. Der Täter und seine Kollegen ergreifen die Flucht. Erst neun Tage später fasst die Zürcher Kantonspolizei den 23jährigen Schläger aus dem Zürcher Oberland. Er ist Schweizer ohne Lehrabschluss, tätig als Kanalreiniger. Er bedauert zwar den Ausgang des Streits, schuldig fühlt er sich jedoch nicht. Während drei Wochen kämpft Roland Maag am Zürcher Universitätsspital um sein Leben, muss ins künstliche Koma versetzt werden. Hirn und Nervenstränge sind lebensgefährlich verletzt. Mutter und Vater bangen um ihren einzigen Sohn. Als Roland Maag in die Reha-Klinik nach Bellikon AG verlegt wird, sind seine Zukunftsaussichten niederschmetternd. Er kann weder gehen noch reden, muss künstlich ernährt werden.
    Der Anwalt des Opfers geht von Anfang an davon aus, der Täter habe in Kauf genommen, sein Opfer zu verletzen. Die Seite des Täters spricht lediglich von fahrlässiger schwerer Körperverletzung. Über dieser Frage entbrennt ein jahrelanger Rechtsstreit. (Text: SRF)
    Deutsche TV-PremiereMi 21.05.20143satOriginal-TV-PremiereMi 10.07.2013SRF 1
  • Staffel 3, Folge 3
    Man stelle sich vor: Der libyische Diktator Muammar al-Gaddafi hätte über eine Atombombe verfügt. Welchen Verlauf hätte dann die Rebellion gegen ihn genommen? Hätte er seine politischen Gegner nicht nur mit Artilleriefeuer bekämpft, sondern gar mit nuklearen Mitteln? Man weiss es nicht. Aber was man weiss: Er besass keine Atombombe. Das ist unter anderem einem Schweizer Mechaniker zu verdanken, und davon handelt der Film „Spion wider Willen“ – ein Krimi der speziellen Art: Es geht um Spionage, um heikle Geschäfte und um Verrat. Im Mittelpunkt steht Urs Tinner, laut Medienberichten ein Ingenieur, ein Bombenbauer, ein Nukleartechniker. Doch Tinner ist weder Ingenieur noch Bombenbauer, sondern ein einfacher Mechaniker, allerdings ein besonders begabter.
    Im Krimi „Spion wider Willen“ erzählt Urs Tinner erstmals und exklusiv, wie das Schicksal ihn mitten in die Weltgeschichte katapultierte. Er spricht davon, wie er zum Vertrauten eines Mannes wurde, der als einer der gefährlichsten Männer der Welt gilt: A. Q. Khan, ein pakistanischer Ingenieur, verantwortlich für die atomare Aufrüstung dieser islamischen Nation. Der Film erzählt, wie der Schweizer Mechaniker heimlich die nuklearen Baupläne dieses Mannes kopiert und schliesslich dessen geheime Lieferungen von Nuklearmaterial an Muammar al-Gaddafi dem US-Nachrichtendienst CIA verrät. Aufgrund dieser Information können die US-Amerikaner das gefährliche Atombombenprogramm des libyschen Diktators rechtzeitig stoppen – die Welt atmete auf.
    Für Urs Tinner hingegen verlief die Geschichte weniger günstig: Er sass über vier Jahre lang in Untersuchungshaft, wurde schliesslich verurteilt – trotz massiver Interventionen aus den USA. Weshalb es zu dieser Verurteilung kam und was Urs Tinner heute macht: Der Film „Spion wider Willen“ gibt einen exklusiven Einblick in eines der umstrittensten Kapitel der jüngsten Schweizer Geschichte. (Text: SRF)
    Deutsche TV-PremiereMo 28.04.20143satOriginal-TV-PremiereMi 17.07.2013SRF 1
  • Staffel 3, Folge 4
    Der neuste Fall von sexuellem Missbrauch an Kindern löste in der Deutschschweiz grosses Entsetzen aus. Der mutmassliche Täter ist kein offensichtlich „böser“ Mann, sondern im Gegenteil ein allseits beliebter und sehr kompetenter Schulsozialarbeiter, der über Jahre an verschiedenen Schulen in verschiedenen Kantonen unterrichtet hatte. Alle, auch die Medien, waren auf ihn hereingefallen. Im März 2013 gab die Polizei bekannt, dass eine Mutter in Bern wegen sexueller Übergriffe gegenüber ihrem Sohn Anzeige erstattet hatte. Bei den darauf folgenden Ermittlungen konnte die Polizei insgesamt 21 Opfer ausfindig machen.
    Entscheidende Hinweise kamen von einer Polizeibehörde aus dem Ausland, welche die Schweizer Behörden auf pädopornographisches Material aufmerksam machte, welches in Internetforen getauscht worden war und auf welchem der mutmassliche Täter eindeutig erkannt werden konnte. Mittlerweile ist der Verdächtigte T. B. geständig. Wie ist es möglich, dass ein Mensch über 16 Jahre lang Kinder sexuell missbrauchen kann, ohne dass er gefasst wird ? Der beschuldigte Schulsozialarbeiter T. B. sitzt seit eineinhalb Jahr in Untersuchungshaft. Vor einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Dennoch zeigt der Fall exemplarisch, wie schwierig es in Verdachtsfällen von sexuellem Missbrauch an Kindern ist, dass die Verbrechen überhaupt ans Licht kommen, und wie lange es dauern kann, bis es zu einer Anklage und am Schluss vielleicht zu einer Verurteilung kommt.
    Im Falle von T. B. hatte ein betroffener Vater seit 16 Jahren verschiedene Institutionen vor dem Sozialarbeiter gewarnt, weil er den begründeten Verdacht hatte, dass sein Sohn von T. B. sexuell missbraucht worden war. Aber niemand nahm den Verdacht genügend ernst. Erst anfangs 2012 zog sich das Netz um T. B. zu. Als sich die Gerüchte in der Schweiz und in Deutschland häuften und es in Bern zu einer Anzeige kam, zeigte sich auch T. B. selber an. Wie die Ermittlungen ergaben, war aber nur die berühmte Spitze des Eisberges an die Oberfläche gelangt. (Text: SRF)
    Deutsche TV-PremiereMi 15.01.20143satOriginal-TV-PremiereMi 24.07.2013SRF 1
  • Staffel 3, Folge 5
    Ein Kriminalfall, bei dem es nicht um Mord und Totschlag geht, aber um scheinbar private Ehestreitigkeiten, die für die Betroffenen mit Gefängnisstrafen enden können. Taten, die das Leben der betroffenen Kinder auf Jahre hinaus prägen. Shai Shuruk, der Vater des 2005 entführten Noam, lebt heute noch in Tel Aviv. Er war einst einer der begehrtesten Junggesellen in den Bars von Tel Aviv. Dann wurde er über Nacht zum gläubigen Juden, der von seiner Familie eine ultra-orthodoxes Leben verlangte ? unvereinbar mit den Lebensvorstellungen seiner berufstätigen Schweizer Frau. Isabelle Neulinger hat vor kurzem ein Buch darüber geschrieben, wie ihr Exmann unter dem Einfluss eines charismatischen Rabbiners der jüdischen Gruppierung „Chabad“ vom modernen Lebemann zum religiösen Fanatiker wurde.
    Im Film kommt jetzt erstmals der Vater des entführten Sohnes zu Wort. Ein humorvoller sensibler Mann, der seinen Sohn seit der Entführung nie mehr gesehen hat. Wie extrem war der Ehemann wirklich, als sich seine Frau zur Flucht entschloss? Kindesentführungen nehmen wegen der vielen binationalen Ehen weltweit zu. Die Anträge auf Kindes-Rückführungen an die Schweiz, für die das Bundesamt für Justiz zuständig ist, verdoppelten sich in den letzten zehn Jahren. Oft entladen sich kulturell bedingte Paar-Konflikte im Kampf ums Kind. Die sogenannte „Haager Konvention“, der über 80 Länder angehören, bestimmt, dass Kinder umgehend an den Ort zurückgebracht werden müssen, von wo sie entführt wurden. Dies weil die Rückkehr in ein vertrautes Umfeld mehrheitlich zum Wohl des Kindes ist, das geschützt werden muss.
    Mit Hilfe von Interpol werden die vorwiegend weiblichen Täterinnen gesucht, und oft auch aufgespürt. Doch nicht selten dauern die anschliessenden Gerichtsstreitigkeiten Jahre. Isabelle Neulinger erreichte 2010 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ein historisches Urteil. Das Gericht bezeichnete die Entführung des Sohnes zwar als illegal. Es entschied jedoch, dass die Mutter den Sohn bei sich behalten konnte, weil sich der Sohn in der Schweiz eingelebt hatte und bei einer Rückkehr nach Israel traumatisiert würde. (Text: SRF)
    Original-TV-PremiereMi 31.07.2013SRF 1
  • Staffel 3, Folge 6
    Thomas Buchelis jahrelange Odyssee begann im Jahr 2002. Damals beschwerte sich eine Zuschauerin regelmäßig bei Meteo. Als Meteo-Chef suchte er das Gespräch mit der Frau, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Das war ein Fehler. Die Frau begann, Thomas Bucheli mit Mails und Telefonanrufen zu bombardieren. Erst nur bei der Arbeit. Doch mit der Zeit machte die Stalkerin auch vor seiner Familie und seinem Zuhause keinen Halt mehr. Im Film von Fiona Strebel schildert Thomas Bucheli, was er und seine Familie wegen der jahrelangen massiven Belästigungen durchgemacht haben. Oft sind es Fälle von Prominenten-Stalking, die in den Medien thematisiert werden. Doch es kann jeden und jede treffen: 80 Prozent der Stalking-Opfer sind Frauen, und über die Hälfte von ihnen werden von ihrem Ex-Partner gestalkt.
    Dass man sich bei einer Trennung einmal im Ton vergreift oder auch einmal nachts ein SMS schreibt, sei normal, betont der renommierte Stalking-Experte Jens Hoffmann. „Doch Stalker sind komplett obsessiv, sie haben nichts anderes mehr im Kopf und haben keine Reflexionsfähigkeit. Sie machen immer weiter.“ So auch der Ex-Partner von Nadine K. Über Monate terrorisierte er die 40jährige. Anfänglich mit beleidigenden Telefonanrufen, Mails und SMS. Doch je mehr Zeit verging, desto bedrohlicher wurde sein Verhalten: Fast täglich lauerte er ihr schon am frühen Morgen vor ihrem Haus auf, verfolgte sie zu jeder Tages- und Nachtzeit mit dem Auto, schickte ihr anonyme Drohbriefe und Drohmails. Nadine K. getraute sich kaum noch aus dem Haus, und wenn, dann nur mit einem Pfefferspray bewaffnet.
    „Das Problem ist, wenn die Aggression steigt, wenn die Drohungen immer gefährlicher werden. Je weiter sich der Stalker entwickelt, desto höher ist das Risiko einer Gewalttat“, warnt Stalking-Experte Jens Hoffmann im Film. Aus Angst vor ihrem Ex-Freund, aber auch aus Angst davor, dass ihr die Polizei nicht glaubt, zögerte Nadine K. lange, Anzeige zu erstatten. Sie nahm sich jedoch die Tips von der Internetseite der Stadtpolizei Zürich zu Herzen und begann, ein Stalking-Tagebuch zu führen und akribisch Beweise zu sammeln. „Gerade bei Stalking ist die Beweisfrage sehr schwierig“, sagt Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger im Film. Es sei deshalb wichtig, dass Opfer alles Vorgefallene dokumentieren. Beweise müssen Stalking-Opfer auch in anderen Ländern sammeln.
    Doch in der Schweiz gibt es im Gegensatz zum benachbarten Ausland keinen eigenen Stalking-Straftatbestand im Strafgesetzbuch. Viele, die beruflich mit Stalking zu tun haben, finden, dies müsse sich ändern. Der Film geht denn auch der Frage nach, wie Stalking-Opfer in der Schweiz in Zukunft besser geschützt werden können. Die Deliktsliste von Nadine K.s Stalker ist lang: unter anderem Drohung, Nötigung, Beschimpfung, Hausfriedensbruch und Tätlichkeit. Doch er erhielt lediglich eine bedingte Geldstrafe und eine Busse. Dies sei in Fällen von häuslicher Gewalt und Stalking ein großes Problem, unterstreicht Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger im Film. Gerade bei solchen Tätern sei es wichtig, sie spüren zu lassen, dass das, was sie getan haben, etwas Gravierendes ist.
    Die Abschaffung der bedingten Geldstrafe hat der Bundesrat bereits 2012 verabschiedet. Wann die Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft tritt, ist noch offen. Im Fall von Thomas Buchelis Stalkerin erkannte das Bezirksgericht Zürich im Juni 2012 auf mehrfache Nötigung. Da ihr das psychiatrische Gutachten eine paranoide Schizophrenie attestierte und sie deshalb schuldunfähig sei, ordnete das Gericht eine stationäre Maßnahme in einer psychiatrischen Klinik an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stalkerin hat Berufung ans Obergericht des Kantons Zürich eingereicht. Ihr Anwalt verlangt für sie einen Freispruch, die sofortige Entlassung aus der psychiatrischen Klinik sowie eine Genugtuung in der Höhe von einer halben Million Franken. (Text: SRF)
    Deutsche TV-PremiereMi 26.02.20143satOriginal-TV-PremiereMi 07.08.2013SRF 1
  • Staffel 3, Folge 7
    Der Fall des einst beliebten Musiklehrers sorgt seit drei Jahren für großes Aufsehen. Gemäß Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland soll er sich zwischen 2001 und 2005 verseuchtes Blut beschafft und die Opfer mit Spritzen infiziert haben. Der Angeklagte wurde im März 2013 unter anderem wegen mehrfacher schwerer Körperverletzung und wegen Verbreiten menschlicher Krankheiten zu zwölf Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Während des Prozesses bestritt der Angeklagte alles und zeigte sich als eine von sich überzeugte Persönlichkeit mit stark manipulativer Wirkung. Da der Angeklagte seine Unschuld beteuert und es keine harten Beweise gibt, kam den Indizien großes Gewicht zu. Die Autorin trifft den Musiklehrer und selbsternannten Heiler im Gefängnis.
    Erstmals nimmt er in einem Fernsehinterview Stellung zu den Anschuldigungen für eine Tat, zu der er – wie er auch hier sagt – gar nicht fähig sei. Betroffene schildern, wie sie „der Heiler“ angesteckt haben soll und wie sich ihr Leben seit der HIV-Erkrankung verändert haben. Ihre Aussagen, ein phylogenetisches Gutachten, das die enge Verwandtschaft der Virenstämme der Opfer nachweist, sowie ein psychiatrisches Gutachten über den Musiklehrer sind Indizien, die zum erstinstanzlichen Schuldspruch führten. (Text: SRF)
    Original-TV-PremiereMi 14.08.2013SRF 1

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