• Folge 88

    • 88. Gesundheit, Freiheit, Privatsphäre … Welches Grundrecht zählt?

      Folge 88 (30 Min.)
      Grundrechte gelten immer, deswegen heißen sie Grundrechte. Dass sie trotzdem beschränkt werden können, haben die Corona-Maßnahmen massiv gezeigt. Ausgangssperren beschränken das Recht auf Freizügigkeit, Sportverbote die Handlungsfreiheit, Bewirtungsverbote die Berufsfreiheit. Alles verfassungsmäßig garantierte Grundrechte, die aber im Konflikt mit dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stehen. RESPEKT-Moderator Ramo Ali fand es absolut richtig, dass er nicht in seinem Hauptberuf als Schauspieler arbeiten konnte. Er fragt sich trotzdem, wonach die Gesetzgeber:innen da eigentlich entscheiden. Existiert eine Hierarchie der Grundrechte? Ist der Schutz des Lebens oberstes Grundrecht? Und gibt es wirklich kein Recht auf Party? Frank Bräutigam, ARD-Korrespondent am Bundesverfassungsgericht, verfolgt genau solche Entscheidungen. Von ihm erfährt Ramo Ali, dass Feiern
      sehr wohl unter Grundrechte fallen kann und warum auch der Schutz des Lebens keine absolute Priorität genießt. Ramo Ali trifft Helena Wagner, die als Pflegestudentin in der Intensivpflege hautnah erlebt, wie um jedes Leben gekämpft wird. Kann sie verstehen, wenn Menschen gegen die Maskenpflicht demonstrieren oder Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble betont, dass der Schutz des Lebens nicht über alles geht? Clubbesitzer Alexander Spierer hat den Freistaat Bayern verklagt. Er nimmt den RESPEKT-Moderator mit in den seit anderthalb Jahren verwaisten Sweetclub und erzählt, dass ihn nicht sein faktisches Berufsverbot wütend macht, sondern der generelle Umgang mit jungen Menschen. Und mit Jochim Selzer vom Chaos Computer Club spricht Ramo Ali über Datenschutz und warum das Grundrecht auf Privatsphäre gerade auch in Notzeiten Grundrechts-Schutz braucht. (Text: ARD-alpha)
      Deutsche Streaming-Premiere Fr. 17.09.2021 ARD MediathekDeutsche TV-Premiere So. 19.09.2021 ARD-alpha

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