Der achtzehnjährige Abiturient Georg Kalisch steht vor Gericht. Die Anklage: sexueller Missbrauch der 13-jährigen Barbara Behrend. Georg und Barbara kennen sich von Kindheit an. Sie sind in einer ländlichen Gegend als Nachbarskinder zweier miteinander verfeindeter Elternhäuser aufgewachsen. Schon sehr früh wird Barbara klar, dass sie Georg mit aller Leidenschaft liebt. Und trotz der Feindschaft der Eltern und wider besseres Wissen um die rechtlichen Bestimmungen erwidert Georg diese Liebe. Als die heimliche Beziehung entdeckt wird, erstatten Barbaras Eltern Strafanzeige. Führende Vertreter des Dorfes, in dem die Behrends und Kalischs als gleichermaßen anerkannte Mitbürger leben, bemühen sich um eine Aussöhnung der Familien. Sie misslingt. Das Gerichtsverfahren wird stattfinden. Alle im Dorf müssen nun Haltung beziehen: die Mitschüler, die Klassenlehrerin Frau Laube, der Barbara ganz vertraut, der Direktor der Schule, die Eltern. Aber in erster Linie Barbara und
Georg selbst. Wird ihre Liebe den Belastungen standhalten? Ganz besonders kommt es auf Barbara an. Wird sie sich öffentlich zu Georg bekennen? Oder wird sie, in dem Glauben, ihm sei damit zu helfen, die Liebe verleugnen? Der DEFA-Spielfilm „Verbotene Liebe“ basiert auf einer Erzählung des Schriftstellers Helmut H. Schulz. Die sehr sensibel erzählte Liebesgeschichte mit starkem gesellschaftlichen Bezug entstand kurz vor der Wende 1989. Obwohl Regisseur Helmut Dziuba das Drehbuch schon 1986 geschrieben hatte, wurde der Drehbeginn immer wieder verzögert. Dziuba, Jahrgang 1933, hat sich in seinen Filmen (u.a. „Jan auf der Zille“, „Sabine Kleist, sieben Jahre“) immer wieder mit Konflikten und Problemen junger Leute in der DDR befasst. Das trug ihm manche Schwierigkeiten mit der Zensur ein. So wurde sein 1984 entstandener Film „Erscheinen Pflicht“ ins Abseits gedrängt und kaum aufgeführt, weil er versuchte, die Wirklichkeit ungeschminkt darzustellen. (Text: rbb)