Rundfunkgebührenpflicht für PCs bleibt bestehen

ARD und ZDF sehen ihre Rechtsauffassung bestätigt

Michael Brandes – 27.10.2010

Rundfunkgebührenpflicht für PCs bleibt bestehen – ARD und ZDF sehen ihre Rechtsauffassung bestätigt – Bild: GEZ

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer für rechtens erklärt. Ein Student hatte gegen die Gebühr in Höhe von 5,76 Euro monatlich geklagt mit der Begründung, er würde seinen PC nicht zum Rundfunkempfang nutzen. Laut Urteil der obersten Verwaltungsrichter handelt es sich bei einem internetfähigen PC jedoch um ein Rundfunkempfangsgerät. Daher sei unabhängig von der subjektiven Nutzung eine Gebühr zu entrichten.

Zahlen müssen die PC-Gebühr allerdings nur jene Nutzer, die kein Fernseh- oder Radiogerät angemeldet haben. Wer für seinen Fernseher monatlich 17,98 Euro an die GEZ überweist, hat zusätzliche Geräte inklusive. Wer keinen Fernseher besitzt, zahlt für Radio und/​oder PC monatlich 5,76 Euro. Diese Regelung bleibt nach dem Gerichtsurteil voraussichtlich bis Ende 2012 bestehen, denn ab Januar 2013 soll die Gebührenreform in Kraft treten. Gezahlt wird dann nicht mehr pro Gerät, sondern pro Haushalt (fernsehserien.de berichtete).

ARD und ZDF sehen sich nach der richterlichen Entscheidung in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. „Das Urteil ist eine wichtige klarstellende Grundsatzentscheidung, auch wenn die internetfähigen Geräte für die allermeisten Menschen nicht gesondert gebührenpflichtig sind“, so ZDF-Intendant Markus Schächter. Um Streitigkeiten dieser Art in Zukunft zu vermeiden, sei es wichtig, dass die von den Ministerpräsidenten geplante Reform ab Januar 2013 umgesetzt werde. Vom geplanten einheitlichen Rundfunkbeitrag erhoffen sich die öffentlich-rechtlichen Sender ein transparenteres und gerechteres Finanzierungssystem. Da beispielsweise die aktuelle Mehrfachgebührenpflicht für Familien unter einem Wohnungsdach, nichteheliche Lebenspartner und WG-Mitbewohner entfiele, könnten circa 1,5 Millionen Privathaushalte entlastet werden. „Außerdem gehen wir davon aus, dass Vor-Ort-Kontrollen und detaillierte Nachfragen reduziert werden können, weil es eben nicht mehr um das Zählen einzelner Geräte ginge“, so der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust.

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