NPD-Spot: Partei kassiert dritte Niederlage vor Gericht

Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag ab

Michael Brandes – 08.09.2011, 19:32 Uhr

NPD-Spot: Partei kassiert dritte Niederlage vor Gericht – Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag ab – Bild: RBB

Im dritten Anlauf vor Gericht hat die NPD die dritte Niederlage kassiert. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) muss den von der NPD eingereichten Wahlwerbespot zur Berliner Abgeordnetenhauswahl nicht senden. Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Eilantrag der Partei abgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass im bisherigen Verfahren keine Grundrechte der NPD verletzt worden seien.

Das rbb-Fernsehen hatte sich zuvor geweigert, den NPD-Spot zu senden, da er nach Ansicht des Senders den Straftatbestand der Volksverhetzung (§130 StGB) erfüllt. Der NPD wurde die Möglichkeit eingeräumt, einen geänderten Werbespot einzureichen. Stattdessen zog die Partei jedoch mit der Absicht vor Gericht, den rbb zur Ausstrahlung des Spots zu verpflichten.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg war jedoch der Beurteilung des Senders gefolgt. Dem Film sei „allein die Aussage (zu) entnehmen, dass die in Berlin lebenden Ausländer mit Kriminellen gleichzusetzen sind, die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen“. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Berlin dem Sender in erster Instanz Recht gegeben (fernsehserien.de berichtete).

Vor anstehenden Wahlen haben die Parteien einen Anspruch auf angemessene Sendezeit, der im Rahmen von Wahlwerbespots genutzt wird. Auf den Inhalt haben die ausstrahlenden TV-Sender keinen Einfluss. Die rechtliche Verantwortung liegt allein bei den Parteien. Abgelehnt werden kann ein Spot lediglich, wenn er schwerwiegende Verstöße gegen geltendes Recht enthält.

Kommentare zu dieser Newsmeldung

  • am via tvforen.de

    Dieses Urteil finde ich sehr bedenklich.
    In einer funktionierenden Demokratie hat jede existierende Partei (egal ob links oder rechts) die Berechtigung, seine Meinung kundzutun. Wird hier eine Partei gehindert, seine Rechte laut Grundrecht auszuüben, wird der Grundgedanke der Demokratie mit Füßen getreten. Aber da wir in einer heimlichen Diktatur leben und der Wähler nach der Wahl nichts mehr zu melden hat, wundert mich das nicht.
    Das ganze Theater hier erinnert mich an das "Dritte Reich".
    Auch dort wurden Andersdenkende an der Ausübung ihrer Rechte behindert. Echt traurig, wie hier alle nach Parteiverbot schreien! Wer wählt denn die NPD schon? Ich sicher nicht!
    • am via tvforen.de

      Extra angemeldet um die arme NPD zu verteidigen?
    • am via tvforen.de

      Kleine Ergänzung zum Thema NPD: http://www.youtube.com/watch?v=2WPTF_aMJ18
    • am via tvforen.de

      Nein, definitiv nicht! Aber ich bin für eine funktionierende Demokratie. Ist das heute auch schon politisch unkorrekt?
    • am via tvforen.de

      villon schrieb:
      -------------------------------------------------------
      > Nein, definitiv nicht! Aber ich bin für eine
      > funktionierende Demokratie. Ist das heute auch
      > schon politisch unkorrekt?


      Nein, aber auch in einer funktionierenden Demokratie darf man nicht alles ungestraft sagen. Zum Beispiel sind volksverhetzende Äußerungen nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt.

      So einfach ist das und das ist auch gut so - aus leidvoller Erfahrung. Und das hat nichts mit "Politischer Korrektheit" zu tun.

      Und Deinen Spruch der "heimlichen Diktatur" weiter oben kommentiere ich mal nicht. Außer dass Du wohl noch nie auch nur annähernd in einer solchen Situation gelebt ode sie erlebt hast. Sonst würdest Du so was nicht schreiben. Seltsamerweise ist das aber Dein gutes Recht - nur wie passt dieser Spruch damit zusammen, dass Dir trotzdem keine Folgen drohen? So führt Deine Äußerung sich gleich selbst ad absurdum.
    • am via tvforen.de

      villon schrieb:
      -------------------------------------------------------
      > Dieses Urteil finde ich sehr bedenklich.
      > In einer funktionierenden Demokratie hat jede
      > existierende Partei (egal ob links oder rechts)
      > die Berechtigung, seine Meinung kundzutun. Wird
      > hier eine Partei gehindert, seine Rechte laut
      > Grundrecht auszuüben, wird der Grundgedanke der
      > Demokratie mit Füßen getreten. Aber da wir in
      > einer heimlichen Diktatur leben und der Wähler
      > nach der Wahl nichts mehr zu melden hat, wundert
      > mich das nicht.
      > Das ganze Theater hier erinnert mich an das
      > "Dritte Reich".
      > Auch dort wurden Andersdenkende an der Ausübung
      > ihrer Rechte behindert. Echt traurig, wie hier
      > alle nach Parteiverbot schreien! Wer wählt denn
      > die NPD schon? Ich sicher nicht!


      Da verwechselst du was. "Drittes Reich" ist das ,was die NPD gerne wieder hätte.
      Zum Grundgedanken der Demokratie gehört es auch, dass die Meinungsfreiheit da endet wo Diskriminierung in Volsverhetzung mündet. Wenn die Meinungsfreiheit nämloich stimmen erlauben würde, die selbige erstummen lassen will, würde sie ihr Recht ad absurdum führen.

      Insofern ist das Urteil richtig, demokratiefreundlich und sogar: zwingend logisch.

      Und zur Info: In MacPomm haben immerhin über 6 % die braune Soße gewählt.

      Fazit: Traurig ist das Demokrtatieverständnis, wasd sich aus deinen "Beiträgen" lesen lässt.

      Arme Nummer, Alda!
    • am via tvforen.de

      Man kann sich natürlich alles so drehen, wie man es möchte, nicht wahr? Der um sich greifende Antisemitismus in der Linkspartei interessiert natürlich keinen.

      Artikel 5 GG

      (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

      PS: Hätte nicht nur die Hälfte aller Wahlberechtigten ihren Arsch zur Wahlurne bewegt, dann hätten die Sch...Rechten auch nicht die 5% Hürde geschafft.
    • am via tvforen.de

      villon schrieb:
      -------------------------------------------------------
      > Man kann sich natürlich alles so drehen, wie man
      > es möchte, nicht wahr? Der um sich greifende
      > Antisemitismus in der Linkspartei interessiert
      > natürlich keinen.
      >
      > Artikel 5 GG
      >
      > (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort,
      > Schrift und Bild frei zu äußern und zu
      > verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
      > Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
      > Pressefreiheit und die Freiheit der
      > Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
      > gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
      >
      > PS: Hätte nicht nur die Hälfte aller
      > Wahlberechtigten ihren Arsch zur Wahlurne bewegt,
      > dann hätten die Sch...Rechten auch nicht die 5%
      > Hürde geschafft.




      ja -aber wie schon von den anderen oben erklärt, hat dieses recht seine einschränkungen da- wo es andere verletzt oder schädigt -findest Du auch im GG .

      und es ist gut so wie es ist -nix versteckte Diktatur -das ist gelebter Rechtsstaat !

      in einem land wo die NPD das sagen hätte -könnten wir uns gar nicht darüber ungestraft austauschen -das wäre nämlich dann eine offene Diktatur ,-)

      Gruß Sir Hilary
    • am via tvforen.de

      villon schrieb:
      -------------------------------------------------------
      > Artikel 5 GG
      >
      > (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort,
      > Schrift und Bild frei zu äußern und zu
      > verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen
      > Quellen ungehindert zu unterrichten. Die
      > Pressefreiheit und die Freiheit der
      > Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden
      > gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

      Und:

      Art 18:

      "Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen."

      Das ist der Unterschied zwischen der Bundesrepublik und der Weimarer Republik: Damals konnten Nazis und Kommunisten ungestraft gegen die Demokratie hetzen.

      Hitler versuchte 1923 die demokratisch gewählte Regierung durch einen gewaltsamen Putsch zu stürzen und wurde deswegen nur zu einer lächerlichen Haftstrafe verurteilt, und selbst die mußte er nicht komplett absitzen. Danach konnte er so weiter machen wie zuvor. Daraus haben die Verfasser des Grundgesetzes zum Glück die Lektion gelernt, dass antidemokratische Agitation und Volksverhetzung strafbar sind.
    • am via tvforen.de

      villon schrieb:
      -------------------------------------------------------
      > Nein, definitiv nicht! Aber ich bin für eine
      > funktionierende Demokratie. Ist das heute auch
      > schon politisch unkorrekt?

      Ein interessanter Artikel, der dazu passt und den du dir unbedingt durchlesen solltest:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Streitbare_Demokratie

      Eine funktionierende Demokratie muss wehrhaft bzw. streitbar sein, da sie ansonsten - wie michaell unten schon beschrieb - wie die der Weimarer Republik sich einfach unterhöhlen lässt.
    • am via tvforen.de

      michaell schrieb:
      -------------------------------------------------------
      > Daraus haben
      > die Verfasser des Grundgesetzes zum Glück die
      > Lektion gelernt, dass antidemokratische Agitation
      > und Volksverhetzung strafbar sind.

      Das gilt allerdings nicht für alle westlichen Länder und die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut.
    • am via tvforen.de

      villon schrieb:
      -------------------------------------------------------
      > Man kann sich natürlich alles so drehen, wie man
      > es möchte, nicht wahr?

      Wie du in deinem Thread beweist, indem du Artikel 5 des GG zwar zitierst, aber Artikel 18, der Artikel 5 einschränkst mal gekonnt unter den Tisch fallen lässt. Reife Leistung, Alda!

      >Der um sich greifende
      > Antisemitismus in der Linkspartei interessiert
      > natürlich keinen.

      Wtf? Natürlich interessiert das! Nicht umsonst werden die Linken nach wie vor vom Verfassungsschutz beobachtet. Aber: Das ist hier nicht das Thema! Auch haben die Linken keinen verfassungsfeindlichen Wahlwerbespot produziert. Alda, du verwechselst echt Äppel mit Birnen. Nimm mal Demokratie- und Staatskundeunterricht!

      >
      > PS: Hätte nicht nur die Hälfte aller
      > Wahlberechtigten ihren Arsch zur Wahlurne bewegt,
      > dann hätten die Sch...Rechten auch nicht die 5%
      > Hürde geschafft.


      Und hättest du nicht schreiben gelernt, müsste ich jetzt nicht gegen Augenkrebs ankämpfen.
    • am via tvforen.de

      Aber wir leiben hier in Deutschland, daher gilt hier deutsches Recht.

      Was dagegen?
  • am via tvforen.de

    Stimmt - aber sie verbreiten sich so aber dann auch nicht mehr so leicht, der Rassismus und die Dummheit. Aus den Augen, aus dem Sinn.
    Und daß die NPD'ler ihr Gedankengut verlieren, wäre so oder so nicht der Fall ... aber die "Neurekrutierung" wäre etwas eingeschränkter.
    • am via tvforen.de

      NPD - Nörgelnde Partei Deutschlands.
      Vielleicht gehen sie jetzt zum Europäischen Gerichtshof, dann zum Weltgerichtshof, dann zum Sonnensystemgerichtshof usw..
      • am via tvforen.de

        Recht haben sie ;)

        Damit meine ich, wenn man ihnen Forum und Gelegenheit dazu gibt -bitte.
        Alle sind maulig wegen der Partei, aber keiner hat mal die Eier in der Hose, Nägel mit Köpfen zu machen, sprich: die NPD verbieten.
        Um an "die gute alte Zeit" erinnert zu werden, brauchen wir die nicht; dazu haben wir Guido Knopp und Co ...

        Das fas(t)zinierende an dieser Partei ist, daß man so ganz lernbefreit weiter auf der primitiven Schiene weiterreitet. Der Zug ist zwar eh abgefahren (für den Moment), aber richtig verpackt könnte sogar eine "gegen Tofu-Fleischwurst"-Partei Gehör finden; scheitern würde es lediglich an den üblichen Wahlergebnissen, denen ich so gar nicht mehr über den Weg traue ...
      • am via tvforen.de

        "Sonnensystemgerichtshof" - lol ;-))
      • am via tvforen.de

        LouZipher schrieb:
        -------------------------------------------------------

        > Alle sind maulig wegen der Partei, aber keiner hat
        > mal die Eier in der Hose, Nägel mit Köpfen zu
        > machen, sprich: die NPD verbieten.


        Dazu hat der Kabarettist Volker Pispers am Dienstag im Radio etwas passendes gesagt. Die NPD zu verbieten nützt nichts. Dadurch verschwindet der Rassismus in den Köpfen der Leute nicht. Die ehemaligen Parteimtglieder könnten sich als eine Art von Märtyren darstellen. Es war ein gutes Zeichen das die NPD trotz niedriger Wahlbeteilgung, die ja für solche Parteien gut sein soll, viele Stimmen verloren hat. Man muß damit Leben das es solche Leute gibt. Dummheit läßt sich nicht verbieten.

    weitere Meldungen

    Hol dir jetzt die fernsehserien.de App