Mobbing-Klage: ARD schließt Vergleich
Senderverbund einigt sich mit Ex-Generalsekretärin
Michael Brandes – 13.09.2011, 16:03 Uhr

Bei einem Gütetermin vor dem Landesarbeitsgericht Berlin Brandenburg haben sich die frühere ARD-Generalsekretärin Verena Wiedemann und der Senderverbund auf einen Vergleich geeinigt. Wiedemann hatte zuvor eine Klage gegen die ARD-Intendanten wegen Mobbings eingereicht (fernsehserien.de berichtete).
Wie die ‚Süddeutsche Zeitung‘ berichtet, folgten beide Parteien am Montag einem Vorschlag des Gerichts. Über den Inhalt des Vergleichs, für den eine Widerrufsfrist von vier Wochen gilt, wurde nichts bekannt. Laut Spekulationen der Zeitung dürfte Wiedemann eine Abfindungssumme erhalten. Im Gegenzug würde ein Prozess vermieden, bei dem möglicherweise ARD-Interna an die Öffentlichkeit gelangt wären.
Die ehemalige Generalsekretärin hatte im Frühjahr eine Klage wegen Mobbings eingereicht und dabei Schadensersatz sowie Schmerzensgeld eingefordert. Aufgrund des Verhaltens der ARD-Intendanten, die ihr schrittweise die Kompetenzen entzogen haben sollen, habe sie sich in psychologische Behandlung begeben müssen. Die ARD hatte die Vorwürfe der Ausgrenzung und Diskriminierung zurückgewiesen und Wiedemann eine Vertragsverlängerung angeboten. Nachdem der Vertrag nun zum 30. Juni ausgelaufen ist, soll der Posten des Generalsekretärs neu besetzt werden.