Gewinnspielsatzung: Einigung zwischen Medienanstalten und Sport1

Streit um Bußgeldbescheide endet mit Vergleichsvertrag

Michael Brandes – 07.07.2011, 12:24 Uhr

Gewinnspielsatzung: Einigung zwischen Medienanstalten und Sport1 – Streit um Bußgeldbescheide endet mit Vergleichsvertrag – Bild: Sport1

Im Streit um die neue Gewinnspielsatzung haben sich die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der TV-Sender Sport1 auf einen Vergleich geeinigt. Der Sportkanal verpflichtet sich, die Auslegung der Gewinnspielsatzung durch die Medienanstalten verbindlich anzuerkennen und zieht seine Klagen gegen Beanstandungen und Einsprüche gegen Bußgeldbescheide zurück. Für drei Verstöße zahlt Sport1 ein Bußgeld von insgesamt 52.500 Euro. Im Gegenzug nimmt die Aufsichtsbehörde vier weitere Bußgeldbescheide zurück.

Thomas Langheinrich, Beauftragter für Programm und Werbung der ZAK, begrüßte die Einigung: „Darin liegt ein deutlicher Fortschritt für den Nutzerschutz bei Gewinnspielen im privaten Rundfunk. Auf der Grundlage des Vergleichs können wir Altfälle abschließen und Rechtssicherheit herstellen.“

Im November 2010 hatte sich die ZAK bereits auf ähnliche Weise mit den Sendern der ProSiebenSat.1-Gruppe geeinigt. Betroffen war insbesondere das Programm von 9live (fernsehserien.de berichtete). Bestraft werden seit 2009 unter anderem der verbotene Aufbau von Zeitdruck und irreführende Angaben zu den Einwahlchancen oder zum Schwierigkeitsgrad eines Rätsels. Allerdings zeigten sich die Sender wenig zahlungsfreudig. Durch den Vergleichsvertrag gehen beide Seite nun entsprechenden Gerichtsverfahren aus dem Weg.

Die Probleme der Landesmedienanstalten beim Durchsetzen entsprechender Bußgelder sind zum Teil allerdings auch hausgemacht: Weil wiederholt Fristen verschlafen wurden, konnten gegen mehrere Fernsehsender verhängte Bußgelder nicht mehr einkassiert werden (fernsehserien.de berichtete).

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