ARD und ZDF gegenüber Verlegern offenbar kompromissbereit
Gespräche über öffentlich-rechtliche Onlineangebote
Michael Brandes – 30.01.2012, 11:44 Uhr

In der Auseinandersetzung um öffentlich-rechtliche Internetinhalte geben sich ARD und ZDF gegenüber den Zeitungsverlegern offenbar kompromissbereit. Die ‚taz‘ zitiert aus einem Entwurf für eine „Gemeinsame Erklärung von BDZV, ARD, ZDF“, in dem die Sender deutliche Zugeständnisse machen.
Seit November führen Vertreter von ARD und ZDF sowie des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) Gespräche über einen möglichen gemeinsamen Verhaltenskatalog. Der Streit um die Internetinhalte hatte sich vor allem am Beispiel der „Tagesschau“-App entfacht. Acht Verlage klagen zur Zeit vor dem Kölner Landgericht gegen die kostenfreie Applikation für Smartphones und Tablet-PCs. Als rechtswidrig angesehen wird von den Verlagshäusern die angeblich textdominante Berichterstattung ohne konkreten Sendebezug (fernsehserien.de berichtete).
In dem jetzt vorliegenden Entwurf heißt es, das Internet sei „sowohl für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als auch für die Zeitungen ein wesentlicher Vertriebskanal, um die Nutzer mit Qualitätsmedien zu erreichen“. Zukünftig sollten „Konflikte vermieden und Möglichkeiten gesucht werden, gemeinsam das publizistische Angebot für die Gesellschaft möglichst vielfältig zu erhalten“.
ARD und ZDF wollen „bei der inhaltlichen und gestalterischen Anmutung ihrer Telemedien den Schwerpunkt in fernseh- und hörfunkähnlichen Angeboten setzen“ und ihre Texte dementsprechend „in der Regel in inhaltlichem Zusammenhang mit Video- und Audioinhalten“ stellen. Die Textangebote im Internet und bei den Apps sollen so gestaltet werden, dass sie „kein funktionales Äquivalent zu den text-/fotogeprägten Angeboten der Zeitungen darstellen“. Die Inhalte sollen zudem einen „Sendungsbezug ausweisen“. Zudem wollen die Sender in ihren Onlineangeboten offenbar weitgehend auf eine lokale Berichterstattung verzichten, wobei laut ‚taz‘ in diesem Punkt noch Abstimmungsbedarf mit dem NDR bestehe.
Ob der Entwurf in dieser Form tatsächlich verabschiedet wird, bleibt abzuwarten. Einig sind sich beide Seiten außerdem darin, dass das Papier eine medienpolitische Absichtserklärung „und nicht rechtlich-präjudiziell zu verstehen ist“. BDZV-Präsident Helmut Heinen betonte bereits im Vorfeld, die Verleger seien unabhängig von den Gesprächsergebnissen weiter an „einer grundsätzlichen rechtlichen Bewertung des Begriffs ‚Presseähnlichkeit‘ sehr interessiert“ (fernsehserien.de berichtete).
Kommentare zu dieser Newsmeldung
jumin am via tvforen.de
Ich finde das UNMÖGLICH, dass man die Öffentlich Rechtlichen allen Ernstes dazu zwingt, quasi Journalismus im Internet einzuschränken, bzw. zu beschneiden. Denn nichts anderes ist diese dumme, kindliche Diskussion.
Wir können um jedes Webportal mit halbwegs anständigen Inhalten froh sein! Die großen Magazine und Zeitungen haben sich fast vollständig aneinander angeglichen; selbst auf Spiegel Online wird das dschungelcamp und auf der SZ die letzte Topmodelstaffel besprochen. Selbst auf Spiegel Online werden, genauso wie beim abgestumpften Yahoo, einzelne Fernsehsendungen in Artikel minutiös ancherzählt und protokolliert - und selbst die FAZ berichtet über Heidi Klums Trennung. Journalismus im Netz ist dermaßen platt und zerfetzt - und die Schuldigen bejammern sich jetzt selber, weil ARD und ZDF einen unfairen Vorteil haben?
Ich fand das von Anfang an unter aller Kanone ...Frau_Kruse am via tvforen.de
Ich fasse mal kurz zusammen: Damit sich das minderwertige, oft belanglose Blabla in ihren seit Jahren an akutem Auflagenschwund leidenden Zeitungen nicht noch schlechter verkauft, sollen die Zwangsgebührenzahler weniger für ihr Geld bekommen.
Ein Hoch auf unsere Verleger!
(Wobei noch zu klären bliebe, was die meisten von denen eigentlich mit den erwähnten "Qualitätsmedien" zu tun haben.)