Folge 61

  • 61. Das Recht auf ein gemeinsames Leben

    Folge 61 (26 Min.)
    Die Familienzusammenführung ist ein wesentlicher Faktor, um die Integration von Immigranten zu erleichtern. Dennoch haben einige europäische Länder ihre Einwanderungsgesetze geändert, um die Zuwanderung von Ausländern in ihr Gebiet zu kontrollieren und abzuwehren. Im Süden beschränkt sich das Recht auf
    Familienzusammenführung immer mehr auf die Kernfamilie im engeren Sinne. Im Norden Europas, in Deutschland, den Niederlanden und Frankreich, unterliegt das Verfahren bestimmten Bedingungen. Nur Dänemark ist das einzige EU-Land, das die Familienzusammenführung nicht mehr als Recht anerkennt. (Text: arte)
    Deutsche TV-Premiere Do. 18.08.2005 arte

Sendetermine

Fr. 16.06.2006
12:05–12:35
12:05–
Do. 15.06.2006
14:00–14:30
14:00–
Mo. 22.08.2005
17:45–18:15
17:45–
So. 21.08.2005
08:00–08:30
08:00–
Do. 18.08.2005
14:45–15:10
14:45–
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