Staffel 1, Folge 1

  • 1. Klartext, Herr Schulz! – Bürger fragen den SPD-Kanzlerkandidaten (2017)

    Staffel 1, Folge 1 (90 Min.)
    Integration, innere Sicherheit, soziale Gerechtigkeit, Flucht, Arbeit und Wirtschaft, EU und Europa bei diesen Themen ist Klartext gefordert. Mit Einspielfilmen werden die wahlrelevanten Themen eingeleitet. Dann stellt sich in der ersten „Klartext!“-Sendung der Kanzlerkandidat und in der zweiten die Bundeskanzlerin den Fragen der Bürger. Gut 150 Menschen ein Querschnitt der Bevölkerung mit Blick auf Altersstruktur und regionale Verortung sind dabei, wenn im ZDF-Hauptstadtstudio in zwei Sendungen der Herausforderer und die Amtsinhaberin direkt
    befragt werden können.
    Zu den Fragestellern gehören auch Personen, die bereits im crossmedialen Projekt #ichbindeutschland ihre Sicht auf die politische Stimmung in Deutschland kundgetan haben. Das ZDFcheck17-Team ist in die Live-Sendung eingebunden, indem es vorab gängige Wahlkampfthesen der einen wie der anderen Seite auf den Prüfstand stellt. Auch ein Faktencheck während und nach der Sendung online kommt dazu, damit die Zuschauer ein umfassendes Meinungsbild zu den geäußerten Argumenten gewinnen können. (Text: ZDF)
    Deutsche TV-PremiereDi 12.09.2017ZDF

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Sendetermine

Mi 13.09.2017
14:45–16:15
14:45–
Mi 13.09.2017
00:45–02:15
00:45–
Di 12.09.2017
20:15–21:45
20:15–
NEU
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Reviews & Kommentare

  • (geb. 1967) am

    Hallo
    Ich würde gerne wissen wollen, was Herr Schulz gegen das Lohndumping in den ostdeutschen Bundesländern macht.
    Mein Mann bekommt in seinen Beruf fast 1000 Euro weniger wie in Hamburg.
    2.Frage
    Wieso bekommt man Rentenpunkte abgezogen wenn an Erwerbsminderungsrente bekommt.
    Was wird dagegen unternommen.
    • (geb. 1956) am

      Herr Schulz meine Frage ist, wie Sie zu Ihrer Genossin Hendricks stehen, die immer wieder Brennstäbe für Belgiens AKW liefert?
      Sie wohnen (oder Ihre Familie) doch in Aachens Nähe. Sollen Millionen Menschen krank werden / sterben, die Umwelt auf sehr lange zeit verseucht werden?
      • am

        In meiner Stadt ist ein Pflegeheimplatz unter 1.200 € mtl. kaum noch zu bekommen. Wer kann das stemmen? Etwas Taschengeld für Friseur, Hand-/Fußpflege, Telefon, Kultur etc. muss auch noch verbleiben. Häufig ist der Weg zum Sozialamt bzw. die Inanspruchnahme der Kinder unausweichlich. Meine Schwester zahlt ca. 1223 € (Eigenanteil Pflegegrad 2: 139,25 €, Unterkunft 360 €, Verpflegung 134 €, Ausbildungszuschlag 70 €, Investitionskosten 520 €).
        Die Investitionskosten sind ein hoher Kostenfaktor! Unter Investitionskosten fallen z.B. die Kapitalkosten für den Erwerb u. die Erschließung von Grundstücken sowie für den Kauf o. Bau von Heimgebäuden; Miete, Pacht, Erbbauzins, Nutzung o. Mitbenutzung von Gebäuden, Instandhaltungs- o. Instandsetzungskosten, Leasingraten für Firmenfahrzeuge etc. Im Heim meiner Schwester sind das Einnahmen von ca. 105.000 € mtl. Die Heimbewohner zahlen quasi den Kredit des Heimbetreibers ab. Toll: täglich lediglich 4,40 € für die eigene Verpflegung, aber 17,09 € für Investitionskosten des Heimbetreibers! Da läuft doch was schief!
        • am

          Die Entscheidung, die aus der zweiten Säule des Rentensystems eine gewisse Mogelpackung machte, liegt 14 Jahre zurück. Im Sommer 2003 hatte der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD sowie den Grünen verabschiedet.
          Es stellt sich die berechtigte Frage, ob das nicht eher Subventionsprogramme für Versicherer und Arbeitgeber sind. Jeder der zum Schließen der Rentenlücke eine Entgeltumwandlung abgeschlossen hat, sollte die tatsächliche Nettorente ausrechnen lassen und ggf. nach Alternativen Ausschau halten.
          Das Dilemma mit Rentenvorsorge/ Passionskassen/ Entgeltumwandlung betrifft nicht nur die derzeitige Rentnergeneration, sondern auch die Jungen, die im guten Glauben und Vertrauen vorsorgen wollen.
          Die nachgelagerte Besteuerung, geringere gesetzliche Rente sowie zusätzliche Krankenkassen- u. Pflegeversicherungsbeiträge sind Vielen gar nicht bewusst. Die Vorteile der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmer(AN) bei der Einzahlung schmelzen nach der Auszahlung rasch dahin, bis hin zum Minusgeschäft (wie bei mir!). Während in der Ansparphase AN u. AG hälftig Krankenkassen-/Pflegebeiträge leisten, zahlt der Rentner dies bei Auszahlung allein. D.h., bei 200 € Entgeltumwandlung zahlen AN u. AG keine Kassenbeiträge (z.B. 8/8 v.H.). Bei Auszahlung von angenommen ebenfalls 200 EUR mtl. zahlt der Rentner dann allein (z.Z. 16 v.H.), plus Steuern! Erschwerend kommt hinzu, dass die Entgeltumwandlung zu einer geringeren gesetzlichen Altersrente führt. Die Ungerechtigkeit ist den Entscheidungsträgern bekannt. Wann wird sie korrigiert?
          • am

            Die Rente wird immer weiter abgesenkt. Das führt dazu, dass Geringverdiener aber auch „Durchschnittsverdiener“ immer mehr in Richtung Grundsicherung abrutschen, also Sozialleistungen beantragen müssen.
            Die einen bekommen schon heute wenig Rente, die anderen später noch weniger und müssen gleichzeitig immer durch immer höhere Beiträge das System stützen.
            Lösung:
            Bei der Rentenvers. liegt die Beitragsbememessungsrenze 6.350 / 5.700 €
            Jeder Euro, der darüber hinaus verdient wird unterliegt nicht der Beitragsbemessungsgrenze. Warum zahlt jemand mit 14,5 Mio Gehalt genauso viel in die Rentenkasse wie ein Facharbeiter?
            Beitragsbemessungsgrenze deutlich, erhöhen oder gleich den finalen Schritt gehen die Beitragsbemessungsgrenze gänzlich abschaffen.
            Gleichzeitig muss die maximale Rentenhöhe gedeckelt werden.
            Jeder der Einkommen bezieht, muss künftig auch in die Sozialkassen einzahlen.
            Arbeitseinkommen darf nicht höher als Kapitaleinkünfte besteuert werden!
            Wann handeln die Politiker?

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