Folge 914

  • Wer hämmert in der Nacht?

    Folge 914
    Der titelgebende Fall dieser Ausgabe war für die Am Schauplatz Gericht Redaktion anfänglich nichts Außergewöhnliches. Herr R. aus Wien hatte sich über laute, nächtliche Klopfgeräusche seines Nachbarn beschwert, die ihm und anderen Nachbarn regelmäßig den Schlaf rauben würden. Von einer massiven psychischen Belastung für die Betroffenen war die Rede, von Polizeieinsätzen und Wohnungseigentümern, die wegen dieser Misslichkeiten ausgezogen sind und ihre Immobilie unter Wert verkaufen mussten. Trotz mehrerer Straf- und Zivilprozesse und trotz einer Räumungsklage hätte sich am Verhalten des Nachbarn nichts geändert.
    Weil auch Behörden und Gerichte nichts bewirken würden, wende man sich an den ORF, um vielleicht durch die Öffentlichkeit eines „Hilferufes“ etwas zu erreichen. Als die Redakteurin Maria Zweckmayr begonnen hat, sich in den Fall einzuarbeiten, ist sie selbst in einen Konflikt geraten, der sogar für die „Am Schauplatz Gericht“-Redaktion ungewöhnlich ist. Der Nachbar versuchte, die Berichterstattung zu verhindern, wandte sich sofort an die Medienbehörde und den Publikumsrat und kritisierte die geplante Berichterstattung und die Redaktion in mehrseitigen, in der Wortwahl aggressiven, Beschwerden.
    Er schrieb insbesondere über eine angebliche „beharrliche Verfolgung durch die Redaktion“. Im Zuge der Recherchen stellte sich jedoch heraus, dass es rund um diesen Nachbarn nicht nur in seinem jetzigen Wohnhaus Probleme gegeben hatte. Er war auch in den beiden Wiener Wohnungen, in denen er davor gelebt hatte, durch seine nächtlichen
    Aktivitäten aufgefallen und erst nach jahrelangen Räumungsprozessen ausgezogen.
    Auffällig war jeweils, wie er gegen die Justiz vorgegangen ist. Insbesondere Befangenheitsanträge gegen Richter verzögerten immer wieder die Räumungsverfahren gegen ihn. Seine unerwarteten gesundheitliche Beschwerden am Prozesstag hatten ähnliche Auswirkungen. Das „Am Schauplatz Gericht“-Team hatte eine heikle Gratwanderung zu bestehen. Einerseits versucht man, Herrn R. und seinen Mitstreitern die Möglichkeit zu geben, öffentlich über ihr Anliegen zu reden.
    Andererseits will man dem Wunsch des kritisierten Nachbarn gerecht werden, ihn nicht in unzulässiger Weise in seinen Persönlichkeitsrechten zu verletzen. Im zweiten Fall spricht Herr T. von einem Wunder, dass er überhaupt noch am Leben ist. Seiner Schilderung nach ist er fünf Tage lang, teils bewusstlos, in einer kleinen Wohnung in Wien gelegen. Schwer verletzt wurde er dann von einem Rettungsteam im Dezember 2017 geborgen und ins Krankenhaus eingeliefert. Schuld daran sei sein Vermieter K. Der hätte grob fahrlässig gehandelt und die Gas-Therme nicht fachmännisch warten lassen.
    Dadurch sei Kohlenmonoxid in die Räume eingedrungen. 33 Tage war Herr T. im Krankenhaus, sieben Operationen musste er über sich ergehen lassen, es könnte sein, dass Dauerschäden von dem Unfall zurückbleiben, meint Herr T. In einer Zivilrechtsklage forderte er 50.000 Euro Schadenersatz von seinem Vermieter. Der wiederum ist sich keiner Schuld bewusst und meint: „Alles Blödsinn, der Herr war angetrunken und will sich jetzt ganz einfach Schmerzensgeld holen“. (Text: ORF)
    Original-TV-PremiereDo 12.12.2019ORF 2

Sendetermine

Fr 13.12.2019
12:05–12:55
12:05–
Fr 13.12.2019
02:00–02:50
02:00–
Do 12.12.2019
21:05–22:00
21:05–

evtl. ältere Sendetermine sind noch nicht erfasst

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