WDR erwirkt einstweilige Verfügung gegen die „FAZ“
Sender widerspricht Vorwurf der Zweckentfremdung von Gebühren
Michael Brandes – 20.10.2009

Der WDR hat gegen die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) den Erlass einer einstweiligen Verfügung erwirkt. Die Tageszeitung habe nach Ansicht des Senders im Rahmen ihrer Berichterstattung den Eindruck erweckt, der WDR hätte Teile der Rundfunkgebühren, die für die Programmgestaltung vorgesehen waren, zweckwidrig für Geldanlagen verwendet. In einem Artikel vom 11. September 2009 mit dem Titel „Sag mir, wo die Gebühren sind“ wurde unter anderem behauptet, die öffentlich-rechtlichen Sender WDR und BR würden entsprechende Millionenbeträge „bunkern und zur Bank tragen“. Über die Internetseite der FAZ ist der Artikel nicht mehr verfügbar. Die Zeitung ist nun zum Abdruck einer entsprechenden Gegendarstellung verpflichtet.
Der WDR hat nach eigener Darstellung „Mittel aus dem Deckungsstockvermögen für die Altersversorgung der Mitarbeiter investiert. Diese Mittel dürfen nur für diesen Zweck verwendet werden und waren nicht dazu bestimmt, in die Programmgestaltung einzufließen.“