„Der Fall Ferres – Eine Schauspielerin zwischen Gutmenschen-Sucht und Geltungsdrang“. Das war der provokante Titel eines Berichts, der am 21. Mai 2008 in einer Ausgabe des inzwischen eingestellten Magazins ‚Park Avenue‘ erschien. Schauspielerin Veronica Ferres und Medienunternehmer Martin J. Krug hatten anschließend gegen das Magazin geklagt mit der Begründung, ihre Persönlichkeitsrechte seien durch die Berichterstattung im Stil einer „Hetzkampagne“ verletzt worden.
Das Hamburger Landgericht hat nun die Forderung nach Geldentschädigungen von mindestens 100.000 bzw. 80.000 Euro gegenüber der Verlagsgruppe Gruner + Jahr abgewiesen. In der Urteilsbegründung heißt es: „Im vorliegenden Fall fehlt es an einer schweren Persönlichkeitsverletzung. Die vorliegende Berichterstattung rechtfertigt weder hinsichtlich einzelner Äußerungen noch in ihrer Gesamtschau die Zuerkennung einer Geldentschädigung“. Zudem enthalte die Berichterstattung zulässige Meinungsäußerungen.
‚Stern‘-Chefredakteur Andreas Petzold, der 2008 auch Herausgeber von ‚Park Avenue‘ war, empfindet das Urteil als Genugtuung: „Es macht deutlich, dass sachlich fundierte Kritik am öffentlichen Auftreten Prominenter nach wie vor zulässig ist und dass es ihnen nicht gelingt, die Veröffentlichung unliebsamer Fakten zu unterdrücken.“